Einführung und Schulung zur Förderung von artenreichen Grünland in der Mittleren Wümmeniederung
Am 24. Mai wurden interessierte Landwirtinnen und Landwirte auf einer extensiv bewirtschafteten Grünlandfläche in der Mittleren Wümmeniederung bei Waffensen im Landkreis Rotenburg (Wümme) zu der ergebnisorientierten Förderung für das artenreiche Dauergrünland geschult. Um an der Förderung teilnehmen zu können, müssen auf einem Schlag mindestens vier Kennarten für artenreiches Grünland aus einer regionalen Liste mit 32 Nennungen für Niederachsen dokumentiert werden.
Die Veranstaltung wurde gemeinsam von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und der Naturschutzstation Wümme des NLWKN organisiert. An der Veranstaltung nahmen nicht nur Landwirte, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter des Domänenamtes aus Stade, der Landberatung Diepholz-Sulingen, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg, der Landwirtschaftskammer und der Naturschutzstation teil.
Dr. Burghard Wittig von der Naturschutzstation Wümme sowie Gerd Lange, Berater der Landwirtschaftskammer für Grünland und Naturschutzprogramme gaben eine gemeinsame Einführung in die Methodik der Kennartenaufnahme und die Fördermodalitäten und stellten diese dann auf dem Grünlandschlag vor.
Vier Kennarten sind auf den betreffenden Schlägen der Dauergrünlandflächen erforderlich, um die einjährige Ökoregelung 5 zu beantragen. Diese Ökoregelung `ÖR5´ wird 2023 mit 240 €/ha honoriert. Beim Vorkommen von 6 bzw. 8 Kennarten ist eine zusätzliche Förderung durch eine mindestens fünfjährige Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) GN5 „Artenreiches Grünland" möglich. Die AUKM GN5 mit 6 Kennarten kann mit 351 € und die mit 8 Kennarten mit 459 € honoriert werden, wobei die Kombination mit der Ökoregelung mit 4 Kennarten (ÖR5) zu entsprechenden Abschlägen (-240 €) in der AUKM führt, so dass 111 bzw. 219 € anteilig aus dieser AUKM-Förderung resultieren.
Bei der Dokumentation wird der Grünlandschlag zur Erfassung der Kennarten durch einen sog. Transekt, das heißt eine gerade Linie, längst möglich geteilt. Der Transekt wird in zwei etwa gleich lange Abschnitte unterteilt. In einem bis 5 Meter breiten Korridor entlang dieser Abschnitte wird das Vorkommen der jeweils gefundenen regionalen Kennarten in einem Erfassungsbogen (Anlage K) notiert (s. untenstehende Abb.). In jedem Abschnitt müssen die 6 bzw. 8 Kennarten vorhanden sein, diese müssen nicht zwingend identisch sein.
Die besuchte Fläche erwies sich, mit jeweils über 10 Kennarten (u.a. Wiesen-Schaumkraut, Gewöhnliches Ruchgras, Scharfer Hahnenfuß, Kuckucks-Lichtnelke und Gemeine Schafgarbe) auf den beiden untersuchten Segmenten. Eine Förderung mittels der AUKM GN5 mit 8 Kennarten ist daher problemlos möglich.
Dass die Demonstrationsfläche artenreich und naturschutzfachlich sehr wertvoll ist, zeigten u.a. auch mehrere Rote Liste-Pflanzen auf der Fläche, wie Langblättrigen Ehrenpreis, Großer Wiesenknopf, Fuchs-Segge und Heidenelke. Diese Arten sind keine Kennarten des Programms, aufgrund ihrer Seltenheit, es wurde aber deutlich, dass viele Kennarten auf einer Fläche Artenreichtum anzeigen.
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