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Der Niedersächsische Weg - Umsetzung im NLWKN

Die Vereinbarung „Der Niedersächsische Weg“ stellt für die kommenden Jahre ein politisches Schwerpunktziel dar. In einer gemeinsamen Vereinbarung mit insgesamt 15 Punkten verpflichten sich im Mai 2020 alle Beteiligten – Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer sowie Natur- und Umweltverbände – zu großen Anstrengungen bei Natur- und Artenschutz, bei Biodiversität und beim Umgang mit der Ressource Landschaft. Der NLWKN ist insbesondere bei der Umsetzung der Punkte 1-9 intensiv beteiligt.

Die 15 Punkte des Niedersächsischen Weges
Punkt 1 Gesetzlich geschützte Biotope, Grünlandumbruchverbot
Punkt 2 Management Natura 2000-Gebiete, Vor-Ort-Gebietsbetreuung, Wiesenvogelschutz
Punkt 3 Landesweiter Biotopverbund
Punkt 4 Gewässerrandstreifen
Punkt 5 Aktionsprogramm Insektenvielfalt
Punkt 6 Aktualisierung der Roten Listen
Punkt 7 Kompensationskataster
Punkt 8 Beratung der Landwirte für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz
Punkt 9 Vorbildfunktion des Landes: Liegenschaften und Wald
Punkt 10 Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP)
Punkt 11 Ökolandbau
Punkt 12 Klimaschonende Landbewirtschaftung
Punkt 13 Reduzierung Pflanzenschutzmitteleinsatz
Punkt 14 Neuversiegelung
Punkt 15 Dialog zum Wert unserer Lebensmittel und faire Preise für die Landwirtschaft


--> Kontaktpersonen "Der Niedersächsische Weg" im NLWKN

Der Niedersächsische Weg: gemeinsame Ziele von Naturschutzverbänden, Landwirtschaft und Politik für eine Verbesserung des Natur-, Arten- und Gewässerschutzes (Holzbergwiesen bei Stadtoldendorf)   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Der Niedersächsische Weg: gemeinsame Ziele von Naturschutzverbänden, Landwirtschaft und Politik für eine Verbesserung des Natur-, Arten- und Gewässerschutzes (Holzbergwiesen bei Stadtoldendorf)

Die Aufgaben des NLWKN zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges

Der NLWKN ist an der Umsetzung intensiv beteiligt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei für den Bereich Naturschutz die Punkte 1-3 und 5-9 sowie für den Bereich Wasserwirtschaft der Punkt 4 des Niedersächsischen Weges.

Die dem NLWKN zugewiesenen Aufgaben betreffen sowohl landesweite Grundlagenarbeiten als auch regionale, umsetzungsorientierte Tätigkeiten. Das Aufgabenspektrum reicht von der Erfassung gesetzlich geschützter Biotoptypen (Punkt 1) über die Aktualisierung/Erstellung von Roten Listen (Punkt 6), konzeptionelle Arbeiten wie das Wiesenvogelschutzprogramm (Punkt 2), die Umsetzung von Maßnahmen auf Landesnaturschutzflächen (Punkt 9) bis zur Überprüfung der Wirksamkeit der Gewässerrandstreifen (Punkt 4).

Die Arbeitsweise bei der Umsetzung gestaltet sich sehr unterschiedlich. Die zum Kerngeschäft des NLWKN als Fachbehörde für Naturschutz gehörenden Aufgaben werden in eigener Zuständigkeit bearbeitet. Dies betrifft u. a. die Beratung zur Managementplanung (Punkt 2), die Aktualisierung/Erstellung von Roten Listen (Punkt 6) und das Insekten-Monitoring (Punkte 5 und 6), letztere unter Hinzuziehung externer Fachleute (von Universitäten, Naturschutzverbänden etc.). Die Erfassung der neuen gesetzlich geschützten Biotoptypen (Punkt 1) erfolgt in Kooperation mit den unteren Naturschutzbehörden.

Die Umsetzung der Mehrzahl der Punkte des Niedersächsischen Weges erfolgt allerdings in Kooperation verschiedener Akteure. Dies gilt insbesondere für die vorgesehene Ausweitung der Gebietsbetreuung durch die Einrichtung weiterer Ökologischer Stationen (Punkt 2). Hier ist der NLWKN – Geschäftsbereich Naturschutz – intensiv in das Auswahlverfahren und die naturschutzfachliche Begleitung eingebunden. Der NLWKN verstärkt aber auch selbst seine Betreuung der Natura 2000-Gebiete. So hat der NLWKN eine neue Naturschutzstation "Wümme" eingerichtet. Darüber hinaus ist zusammen mit dem BUND die Einrichtung einer „Kooperativen Naturschutzstation Wendland/Drawehn“ vorgesehen.

Die Verbindung von konzeptioneller Arbeit und Umsetzung konkreter Maßnahmen ist ein Leitprinzip des Niedersächsischen Weges. Dieses Prinzip setzt der NLWKN zusammen mit den unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden, benachbarten Fachverwaltungen, Gemeinden, Flächeneigentümern und -bewirtschaftern und weiteren Akteuren um. Eine zentrale Rolle nimmt der Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes (Punkt 3) auf der Grundlage des Niedersächsischen Landschaftsprogramms ein. Neben der konzeptionellen Arbeit ist eine Förderung von konkreten Maßnahmen zum Biotopverbund vorgesehen. Für den Aufbau des Biotopverbundes sind landesweite Kenntnisse über die Lage von Kompensationsflächen von großer Bedeutung. Ein Kompensationskataster für die Bauleitplanung (Punkt 7) soll dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Um die Zielsetzungen des Niedersächsischen Weges zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft erforderlich. In Kooperation zwischen der Landwirtschaftskammer, dem NLWKN und weiteren regionalen Akteuren wird dazu eine Beratung der Landwirte für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz (Punkt 8) aufgebaut.

Im Zuge des Niedersächsischen Weges werden an Bächen und Flüssen unterschiedlich breite Gewässerrandstreifen ausgewiesen (1. Ordnung: 10 m, 2. Ordnung: 5 m, 3. Ordnung: 3 m), auf denen zur Verbesserung der Wasserqualität das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und Dünger nicht mehr gestattet ist (Punkt 4). Die Wirksamkeit dieser geänderten Nutzung wird durch den NLWKN – Geschäftsbereich Wasserwirtschaft und Strahlenschutz – beobachtet und dokumentiert. Dazu wird ein Messkonzept aufgestellt, das anhand von biologischen Qualitätskomponenten und chemischen Parametern mögliche Wirkungen aufzeigen soll. Gewässer, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr Wasser führen, sind von den Regelungen zu den Gewässerrandstreifen ausgenommen. Der NLWKN führt ein Verzeichnis dieser trockenfallenden Gewässer und nimmt dafür Meldungen betreffender Gewässer entgegen.

Heseler Wald   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz

Heseler Wald

Brachvogel   Bildrechte: Gerd-Michael Heinze

Brachvogel

Seeveniederung   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz

Seeveniederung

Sumpfschrecke   Bildrechte: Gerd-Michael Heinze

Sumpfschrecke

Delme   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz

Delme

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