Akt drei an der Scheppau: Gewässerrenaturierung fortgesetzt
Vorhaben des Landes gibt Bach im Landkreis Helmstedt seine natürliche Gestalt zurück
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzte 2022 die Renaturierung der Scheppau im Landkreis Helmstedt fort. Nachdem 2017 der erste Abschnitt östlich der gleichnamigen Ortschaft und 2021 der Abschnitt bis Rotenkamp in einen natürlicheren Zustand versetzt wurde, ging es im vergangenen Jahr weiter. Im Fokus: Der Gewässerabschnitt zwischen Rieseberg und Autobahn A2. Im Rahmen des Projektes erhält der stark begradigte, naturferne und strukturarme Bach seine natürliche Gestalt zurück.
„Bei den Planungen für den dritten Akt der Renaturierung konnte auf die gewonnenen Erfahrungen der ersten beiden Umsetzungsstufen zurückgegriffen werden“, berichtet Projektleiterin Silke Seemann vom NLWKN in Braunschweig. Wie in den vorigen Abschnitten wurde der begradigte Verlauf der Scheppau dabei auch hier auf einem etwa 1.400 Meter langen Abschnitt mit Kies und Totholz strukturell aufgewertet. „Wir haben schrittweise einen mäandrierenden Gewässerverlauf erschaffen und wieder eigendynamische Prozesse rund um die Scheppau ermöglicht“, so Seemann. Zusätzlich wurde im Bereich des Waldgebiets Sundern eine am historischen Verlauf der Scheppau orientierte Laufänderung hergestellt. Die Niedersächsischen Landesforsten stellten dafür Waldflächen zur Verfügung. Auf landeseigene Naturschutzflächen wurde durch die Anlage von Senken im Grünland und durch das Pflanzen von standorttypischen Gehölzen auch die Aue in das Vorhaben einbezogen. Intensive Unterstützung erhält das Projekt durch den Unterhaltungsverband Schunter.
Als Nebengewässer der Schunter im Einzugsbereich der Oker gilt die Scheppau als ein Prioritätsgewässer der Wasserrahmenrichtlinie. Sie wird deshalb im Zuge des niedersächsischen Aktionsprogramms Gewässerlandschaften in insgesamt vier Abschnitten ökologisch aufgewertet. Das Vorhaben wird vollständig über das Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014 bis 2020 (PFEIL) finanziert. Es dient der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der Region.
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