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Wenn das Klavier das Lied vom Tod spielt

Elfenbein: Verschärftes Artenschutzrecht sorgt für Handlungsbedarf bei niedersächsischen Händlern und Sammlern


Hannover. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – im Jahr 2022 verschärfte die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kam damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn fortan benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem haben alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit verloren, worauf auch der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Hannover aufmerksam machte.

Der NLWKN ist als CITES Management Authority in Niedersachsen für die Erteilung der EU-Bescheinigungen zuständig. „Als Landesbetrieb begrüßen wir die Änderungen, die dem Schutz der wildlebenden Population der Elefanten dienen, ausdrücklich. Die zuvor gültigen Regelungen reichten offensichtlich nicht aus, um den illegalen Handel und die Wilderei zu stoppen“, betont Aufgabenbereichsleiter Jens Leferink.

Die EU-weit neuen Regelungen zum Handel mit Elfenbein traten mit Wirkung vom 19. Januar in Kraft. Für Rohelfenbein dürfen mit nur wenigen Ausnahmen damit keine neuen EU-Bescheinigungen mehr erteilt werden. „Bezüglich verarbeitetem Elfenbein wird zudem die bisherige Befreiung von Antiquitäten aufgehoben, sodass auch diese für die Vermarktung EU-Bescheinigungen benötigen“, erklärt Jens Leferink. Die Prüfung ist aufwändig – für den Landesbetrieb bedeutet dies einen großen Mehraufwand für seinen Aufgabenbereich Internationaler Artenschutz.

Alle bisher für Elfenbein erteilten EU-Bescheinigungen verloren zum 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit.

Trauriger Anblick: In der Asservatenkammer des NLWKN sind konfiszierte Produkte aus Elfenbein keine Seltenheit (Bild: NLWKN).   Bildrechte: NLWKN
Trauriger Anblick: In der Asservatenkammer des NLWKN sind konfiszierte Produkte aus Elfenbein keine Seltenheit (Bild: NLWKN).
NLWKN-Logo Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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