Öffentlichkeitsbeteiligung zu Managementmaßnahmen von invasiven gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung
Unterlagen für zwei weitere Arten seit dem 1. Oktober 2024 im Internet verfügbar
Seit 1. Januar 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Auf Grundlage des Artikel 4 dieser Verordnung wurde eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgestellt.
Diese sogenannte „Unionsliste“ ist am 03.08.2016 mit 37 Tier- und Pflanzenarten in Kraft getreten (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141). Mit Aktualisierungen wurde die Unionsliste am 02.08.2017 zunächst um 12 Arten (Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263) und am 15.08.2019 um weitere 17 auf 66 Arten ergänzt (Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262).
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203, welche am 22.10.2022 in Kraft getreten ist, wurde die Unionsliste um weitere 22 Tier- und Pflanzenarten ergänzt.
Für Arten der Unionsliste, die bereits als weit verbreitet gelten, sind nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Managementmaßnahmen festzulegen. Arten, die sich in einer frühen Phase der Invasion befinden oder erstmalig auftreten, sind gegenüber der EU-Kommission nach Artikel 16 zu notifizieren und nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zu beseitigen.
Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Methodik entwickelt, um zwischen weit verbreiteten Arten und Arten, die sich in einer frühen Phase der Invasion befinden, zu unterscheiden.
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) war seit ihrer Listung (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141) dem Art. 16 in Deutschland zugeordnet und unterlag der sofortigen Beseitigung. Die Art hat sich inzwischen trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert, befindet sich weiterhin in Ausbreitung und kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden. Aus diesem Grund wird die Art dem Art. 19 zugeordnet werden und unterliegt damit dann in Deutschland dem Management. Diese Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen.
Für den weit verbreiteten Wassersalat (Pistia stratiotes) trat die Listung durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 zum 02.08.2024 in Kraft.
Daher wurde für diese beiden Arten ein Management- und Maßnahmenblatt erarbeitet:
Pistia stratiotes |
Wassersalat |
Vespa velutina nigrithorax |
Asiatische Hornisse |
Der Öffentlichkeit wird nach Artikel 26 Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 die Möglichkeit gegeben sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung von Managementmaßnahmen frühzeitig zu beteiligen.
Mit Bekanntmachung des NLWKN vom 04.09.2024, welche im niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 384 vom 04.09.2024 veröffentlicht wurde, ist für Niedersachsen folgendes Verfahren bezüglich der Anhörung zu Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung festgelegt worden:
Unter der Internetadresse www.anhoerungsportal.de sind seit dem 1. Oktober 2024 alle benötigten Unterlagen zu finden.
Bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen handelt es sich neben den Maßnahmenblättern für weit verbreitete Arten der ersten Unionsliste auch um eine weiterführende erklärende Einleitung, die Einstufung der Arten der Unionsliste in Artikel 16 oder Artikel 19 sowie Angaben zur Verbreitung in Niedersachsen. Unter der Internetadresse ist es darüber hinaus möglich, direkt Stellung zu nehmen. Die Frist zur Auslegung endet am 01. November 2024, der Onlinezugang zu den Unterlagen wird jedoch im Sinne der Bürgerfreundlichkeit auch während der Äußerungsfrist weiterhin möglich sein. Die Frist zur Äußerung endet am 02. Dezember 2024.
Zeitgleich erfolgt eine Auslegung dieser Unterlagen beim NLWKN zu den üblichen Dienstzeiten an den nachfolgenden Standorten:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Brake-Oldenburg / Standort Oldenburg
Besprechungsraum 307
Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim / Standort Hannover
Zimmer Nr. 108
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Lüneburg
Foyer
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Süd / Standort Braunschweig
Zimmer Nr. 6
Rudolf-Steiner-Straße 5
38120 Braunschweig
Auch hier werden bis zum Ende der Äußerungsfrist am 02.12.2024 Anregungen und Bedenken schriftlich entgegengenommen.
Abschließend ist anzumerken, dass für den Rundblättrigen Baumwürger (Celastrus orbiculatus) ebenfalls Managementmaßnahmen anzuwenden wären, die Listung aber erst ab dem 02.08.2027 gilt und daher die Erstellung dieser Management- und Maßnahmenblätter erst erfolgt, wenn die Listung Gültigkeit erlangt.
Asiatische Hornisse (Vespa velutina)