Erweiterung des Fährhafens Neuharlingersiel beginnt im August
NLWKN genehmigt vorzeitigen Baubeginn // Baugenehmigung folgt später
Oldenburg/Neuharlingersiel. Die Erweiterung und der Umbau des Fährhafens Neuharlingersiel beginnen im August: Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) genehmigte jetzt den vorzeitigen Baubeginn für den Umbau des westlichen und des östlichen Molenköpfe des Fährhafens in Neuharlingersiel. Bauherr ist der Hafenzweckverband Neuharlingersiel.
Der jetzige Fährhafen soll umgestaltet und erweitert werden, damit der Hafen den gestiegenen Anforderungen des Fracht- und Personenverkehrs zur Insel Spiekeroog gerecht wird und die Belastung des Ortes Neuharlingersiel durch den Kraftfahrzeugverkehr auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Gleichzeitig wird der Küstenschutz in diesem Bereich optimiert. Insgesamt werden neun Millionen Euro investiert. Für die Hafenbauwerke hat der Hafenzweckverband eine Plangenehmigung beim NLWKN (Geschäftsbereich: Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren in Oldenburg) beantragt.
Der NLWKN hat den vorzeitigen Baubeginn der Molenköpfe genehmigt, weil diese Arbeiten nur in der sturmflutarmen Zeit – also im Sommerhalbjahr - durchgeführt werden können. Die rechtliche Grundlage für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bildet in diesem Fall das Niedersächsische Wassergesetz, wonach beantragte Baumaßnahmen schon vor Abschluss des eigentlichen Plangenehmigungsverfahrens starten können, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers zu rechnen ist. Mit der endgültigen Baugenehmigung (Planfeststellungsbeschluss) ist Ende des Jahres zu rechnen, teilte der NLWKN mit.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.06.2006
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2010