Überschwemmungsgebiet für Siede und Speckenbach verkleinert
Hannover/ Nienbrug/ Diepholz – Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz machten es möglich: In einer Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Siede und den Speckenbach konnte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Fläche des 1911 zuletzt bestimmten Areals von 480 auf ca. 200 Hektar verkleinern. Das nun festegesetzte Überschwemmungsgebiet erstreckt sich in den Landkreisen Diepholz und Nienburg von der Einmündung des Päpser Baches in die Siede bis rund 350 Meter vor der Einmündung der Siede in die Große Aue. Das des Speckenbaches beginnt unterhalb der Einmündung des Borsteler Dorfgrabens und endet bei der Einmündung in die Siede.
Überschwemmungsgebiete bezeichnen Flächen, die statistisch gesehen einmal in hundert Jahren von einem Hochwasser überflutet werden. Ihre Ausweisung dient zum einen der Sicherung von Retentionsräumen im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes und zum anderen als Planungsgrundlage für die Kommunen.
Einzelheiten bezüglich der Überschwemmungsgebietsverordnung können sowohl bei den Landkreisen Diepholz und Nienburg als auch bei der Samtgemeinde Siedenburg sowie dem Flecken Steyerberg eingesehen werden. Abgedruckt ist sie außerdem im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 5. Juli. 2006.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.07.2006
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2010