Überschwemmungsgebiete festgesetzt
für Hamel, Gelbbach, Sedemünder Mühlbach und Saale
Hannover/ Hameln/ Hildesheim – Kürzlich erfolgte die Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete für insgesamt vier Gewässer im weiteren Umkreis der Landeshauptstadt Hannover durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Betroffen sind die Hamel im Landkreis Hameln-Pyrmont, Gelbbach und Sedemünder Mühlbach im Landkreis Hameln-Pyrmont und in der Region Hannover sowie die Saale in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Hildesheim.
Das rund 2,6 Quadratkilometer große Überschwemmungsgebiet der Hamel erstreckt sich auf Gebiete der Städte Bad Münder und Hameln sowie des Fleckens Coppenbrügge. Es beginnt oberhalb ihrer Mündung in die Weser und endet knapp 24 Kilometer flussaufwärts etwa 500 Meter unterhalb der Ortschaft Hamelspringe.
Das Überschwemmungsgebiet des Gelbbaches und des Sedemünder Mühlbaches umfasst ebenfalls Flächen der Stadt Bad Münder und des Fleckens Coppenbrügge. Zusätzlich ist die Stadt Springe betroffen. An das Überschwemmungsgebiet der Hamel angrenzend, beginnt das des Gelbbaches oberhalb seiner Einmündung in die Hamel und endet neun Kilometer weiter stromaufwärts oberhalb des Ortes Halbe. Ebenfalls oberhalb seiner Mündung in den Gelbbach nimmt das Überschwemmungsgebiet des Sedemünder Mühlbach seinen Anfang. Es endet 4,3 Kilometer flussaufwärts im Sedemünder Mühlbusch. Insgesamt umfasst das gemeinsame Überschwemmungsgebiet beider Gewässer 35 Hektar auf einer Länge von 13 Kilometern.
Das Überschwemmungsgebiet der Saale erstreckt sich auf Areale des Fleckens Salzhemmendorf, der Samtgemeinde Gronau und der Stadt Elze. Es beginnt rund 250 Meter oberhalb der "Bergmannssiedlung Wallensen" im Flecken Salzhemmendorf und verläuft bis zum angrenzenden Überschwemmungsgebiet der Leine in der Stadt Elze. Von den knapp 31 Kilometern Flusslauf der Saale liegen circa 22,5 Kilometer im Überschwemmungsgebiet, das dabei eine Fläche von 1,8 Quadratkilometern aufweist.
Die Neufestsetzungen waren vorzunehmen, nachdem sich seit den vorangegangenen Ausweisungen aus den Jahren 1911 bzw. 1914 einige Veränderungen der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse – insbesondere durch Begradigungen und Ausbauten – ergeben hatten.
Überschwemmungsgebiete bezeichnen Flächen, die statistisch gesehen einmal in hundert Jahren von einem Hochwasser überflutet werden. Mit ihrer Ausweisung können im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes Retentionsräume gesichert und erosionsfördernde Maßnahmen verhindert werden. Des Weiteren dienen sie als Planungsgrundlage der Kommunen. Im Überschwemmungsgebiet liegende Bauten genießen Bestandsschutz, künftige Bauvorhaben können eindeutiger und rechtssicherer beurteilt werden.
Die drei Verordnungen treten am 1. November 2006 in Kraft. Einzelheiten können sowohl bei den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Hildesheim sowie der Region Hannover als auch bei den betroffenen Kommunalverwaltungen eingesehen werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2006
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010
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