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Neue Verordnung für Dümmer und Steinhuder Meer vorgestellt

Hannover/ Lemförde – Ab kommenden April gilt für die Nutzung des Dümmers und des Steinhuder Meeres eine geänderte Verordnung. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellte die Neuerungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 11. Januar 2007 im Rittersaal des Amtshofes Lemförde vor.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Qualifikationsnachweise zur Führung eines Wasserfahrzeuges: Demnach müssen Freizeitsportler künftig keinen Segel- oder Surfschein mehr vorweisen, die Einschätzung der persönlichen Fähigkeiten wird in die Verantwortung der Sportler gelegt. Anders verhält es sich bei der Fahrgastschifferei. Der hier verlangte Befähigungsnachweis muss neben der Führung des Schiffes und Beherrschung der Technik auch das Verhalten im Notfall umfassen. Für Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten der Sportbootführerschein Binnen oder vergleichbare Papiere als Nachweis.

"Wir haben die Forderungen gehört, das Winter- und Nachtfahrverbot auf beiden Gewässern aufzuheben. Soweit dies naturverträglich möglich ist, wollen wir dies tun. Wir müssen dabei die FFH- und Vogelschutzrichtlinien der EU beachten. Daher sind zwei Projektgruppen ins Leben gerufen: Die erste Gruppe untersucht, ob und inwieweit in der Saison Nachtfahrten der Fahrgastschifferei zur Insel Wilhelmstein im Steinhuder Meer ermöglicht werden können. Die zweite Gruppe befasst sich mit der Möglichkeit der Kaderschulung im Winter", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Die Ergebnisse der Projektgruppen werden auch genauere Einschätzungen darüber ermöglichen, inwieweit weitere Ausnahmen vom Winter- oder Nachtfahrverbot verwirklicht werden können.

Eine neue Regelung zum Ende des Winterfahrverbotes wurde schon festgeschrieben: Liegt Gründonnerstag im März, ist das Winterfahrverbot ab diesem Tag aufgehoben, ohne dass gesonderte Anträge gestellt werden müssen.

Im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die parallel zur geänderten Dümmer- und Steinhuder-Meer-Verordnung in Kraft treten wird, bleibt das Kitesurfen auf dem Steinhuder Meer erlaubt. Das Kitegebiet wird auf das angrenzende Windsurfgebiet ausgedehnt. "Aus Gründen des Naturschutzes und der Sicherheit war eine weitergehende Vergrößerung des Kitesurf-Areals nicht möglich", erklärte Cornelia Scupin vom NLWKN. Die Aufnahme der Sportart in die Verordnung sei nicht erfolgt, weil die Grenzen des Kitegebietes in letzter Zeit massiv missachtet wurden. Eine endgültige Entscheidung über das Kitesurfen solle aber noch in diesem Jahr fallen.

Weitere Änderungen der Verordnung beziehen sich unter anderem auf die erleichterte Durchführung von Regatten, die Promillegrenzen für Freizeit- und Fahrgastschiffer sowie die Kennzeichnungspflichten der Wasserfahrzeuge.

Die Verordnung wird zum 1. April in Kraft treten. Einzelheiten erfahren Interessierte in den Internetauftritten der Region Hannover, des Landkreises Diepholz und des NLWKN. Gedruckte Exemplare liegen zudem vor Ort in den Tourismusbüros aus.

Aktueller Entwurf zur Änderung der Dümmer und Steinhuder Meer Verordnung

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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