Neue Verordnung für Dümmer und Steinhuder Meer vorgestellt
18. Januar 2007
Hannover/ Steinhude – Ab kommenden April gilt für die Nutzung des Dümmers und des Steinhuder Meeres eine geänderte Verordnung. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellte die geplanten Neuerungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung (heute) Donnerstag in den Strandterrassen in Steinhude vor.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Qualifikationsnachweise zur Führung eines Wasserfahrzeuges: Demnach sollen Freizeitsportler künftig keinen Segel- oder Surfschein mehr vorweisen müssen, die Einschätzung der persönlichen Fähigkeiten wird in die Verantwortung der Sportler gelegt. Anders verhält es sich bei der Fahrgastschifferei. Der hier verlangte Befähigungsnachweis muss neben der Führung des Schiffes und Beherrschung der Technik auch das Verhalten im Notfall umfassen. Für Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten der Sportbootführerschein-Binnen oder vergleichbare Papiere als Nachweis.
"Wir haben die Forderungen gehört, das Winter- und Nachtfahrverbot auf beiden Gewässern aufzuheben. Soweit dies naturverträgliche möglich ist, wollen wir dies auch tun", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. "Dabei müssen wir selbstverständlich die FFH- und Vogelschutzrichtlinien der EU beachten. Daher sind zwei Projektgruppen ins Leben gerufen: Die erste Gruppe untersucht, ob und inwieweit in der Saison Nachtfahrten der Fahrgastschifferei zur Insel Wilhelmstein im Steinhuder Meer ermöglicht werden können. Die zweite Gruppe befasst sich mit der Möglichkeit der Kaderschulung im Winter". Die Ergebnisse der Projektgruppen werden auch genauere Einschätzungen darüber ermöglichen, inwieweit weitere Ausnahmen vom Winter- oder Nachtfahrverbot verwirklicht werden können.
Eine neue Regelung zum Ende des Winterfahrverbotes wurde schon festgeschrieben: In den Jahren, in denen Gründonnerstag im März liegt, ist das Winterfahrverbot ab diesem Tag aufgehoben, ohne dass gesonderte Anträge gestellt werden müssen.
Im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die parallel zur geänderten Dümmer- und Steinhuder-Meer-Verordnung in Kraft treten wird, bleibt das Kitesurfen auf dem Steinhuder Meer erlaubt. Das Kitegebiet wird auf das angrenzende Windsurfgebiet ausgedehnt. "Aus Gründen des Naturschutzes und der Sicherheit war eine weitergehende Vergrößerung des Ktiesurf-Areals nicht möglich.", erklärte Cornelia Scupin vom NLWKN. Die Aufnahme der Sportart in die Verordnung sei nicht erfolgt, weil die Grenzen des Kitegebietes in letzter Zeit massiv missachtet wurden. Eine endgültige Entscheidung über das Kitesurfen solle aber noch in diesem Jahr fallen.
Weitere geplante Änderungen der Verordnung beziehen sich unter anderem auf die erleichterte Durchführung von Regatten, die Promillegrenzen für Freizeit- und Fahrgastschiffer sowie die Kennzeichnungspflichten der Wasserfahrzeuge.
Die Verordnung wird zum 1. April 2007 in Kraft treten. Einzelheiten erfahren Interessierte in den Internetauftritten der Region Hannover, des Landkreises Diepholz und des NLWKN. Gedruckte Exemplare liegen zudem vor Ort in den Tourismusbüros aus.
Aktueller Entwurf zur Änderung der Dümmer- und Steinhuder-Meer-Verordnung
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010
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