Überschwemmungsgebiet der Hunte neu festgesetzt
2. April 2007
Hannover/ Diepholz/ Vechta – Am 23. März hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) das Überschwemmungsgebiet für die Hunte zwischen Hengemühle und Goldenstedt in den Landkreisen Diepholz und Vechta neu festgesetzt. Es umfasst ein Einzugsgebiet von 1.318 Quadratkilometern und reicht von der Wehranlage Hengemühle bis oberhalb des Wehres Goldenstedt südlich der Landstraße L 342.
Durch den Gewässerausbau und die Begradigung der Hunte sowie die Eindeichung des Dümmers wurde die Leistungsfähigkeit des Gewässers stark erhöht, so dass nun eine Aktualisierung des zuletzt im Jahre 1914 festgelegten Überschwemmungsgebietes erfolgt.
Überschwemmungsgebiete bezeichnen Flächen, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren von einem Hochwasser überschwemmt werden. Ihre Ausweisung dient zum einen der Sicherung von Retentiosnräumen und zum anderen als Planungsgrundlage für die Kommunen.
Einzelheiten bezüglich der Überschwemmungsgebietsverordnung können sowohl bei den Landkreisen Diepholz und Vechta, den Städten Diepholz und Twistringen, der Gemeinde Goldenstedt als auch der Samtgemeinde Barnstorf eingesehen werden. Abgedruckt ist sie zudem im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 28. März 2007.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.04.2007
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010
Ansprechpartner/in:
Achim Stolz
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222