Kleiner Motor erlaubt: Neue Verordnung für die Vechte in Kraft
15. Mai 2008
Nordhorn– Seit Ende April gilt eine neue Verordnung zur Nutzung der Vechte durch Wassersportler. Demnach dürfen auf der Vechte vom 1. Mai bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres künftig auch kleine Boote mit Eigenantrieb zwischen den Einmündungen des Ems-Vechte- und des Nordhorn-Amelo-Kanals bis zum Anleger beim Rawe-Ring-Center und bis zum Verbindungsarm Kornmühlenwehr verkehren. "Bislang war dies nur für Boote ohne Eigenantrieb gestattet", betonte Doris Fuhrmann von der Direktion des NLWKN (Nieder-sächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), der die Verordnung erstellt hat. Zusätzlich ist das Befahren der Kanäle im Baugebiet "Povel" mit kleinen Booten mit und ohne Eigenantrieb erlaubt.
Die Wasserfahrzeuge dürfen eine Länge von fünf Metern und eine Breite von 1,50 Metern haben, das Befahren der Gewässer ist täglich zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr gestattet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt sechs Kilometer pro Stunde. "Für die motorisierten Boote besteht eine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichen sind beim VVV-Stadtmarketing Nordhorn gegen Gebühr erhältlich", ergänzte Fuhrmann.
Durch die Verordnung wird die Innenstadt für Bootstouristen attraktiver. Die Befahrensregelungen wurden sowohl im Interesse der Anwohner der Gewässer als auch im Interesse des Naturschutzes getroffen. Darüber hinaus wird die Stadt Nordhorn in diesem und im nächsten Jahr in enger Abstimmung mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim untersuchen, ob die neuen Befahrensregelungen Auswirkungen auf die Brutvogelbestände haben.
Die Verordnung kann im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 23. April eingesehen werden, des Weiteren ist sie auf der Internetseite des NLWKN eingestellt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010
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