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Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert

Pressemitteilung vom 1. April 2011/ NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt


Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.

1. Der NLWKN in Braunschweig hat im Landkreis Wolfenbüttel folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet der Wabe befindet sich im Landkreis Wolfenbüttel in der Samtgemeinde Sickte, der Gemeinde Cremlingen und der Stadt Wolfenbüttel. Es erstreckt sich auf einer Länge von 7,0 km von der Stadt-/Landkreisgrenze Braunschweig-Wolfenbüttel bis zur Mündung des Nebengewässers Ohe in der Ortschaft Obersickte. Die Veröffentlichung im Nds.-Mbl. ist am 30.03.2011.

2. Der NLWKN in Cloppenburg hat im Landkreis Osnabrück folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet des vorläufig gesicherten Abschnittes der Hunte oberhalb des Mittellandkanals liegt im Bereich der Gemeinde Bad Essen im Landkreis Osnabrück. Die Hunte ist auf einer Strecke von 6,7 km vorläufig gesichert worden. Die Veröffentlichung im Nds.-Mbl. war am 23.03.2011.

3. Der NLWKN in Hannover-Hildesheim hat in der Region Hannover und im Landkreis Hildesheim folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Die Überschwemmungsgebiete von Gestorfer Beeke, Haller und Neuer Gehlenbach erstrecken sich auf einer Länge von ca. 27 km über die Region Hannover und den Landkreis Hildesheim (Städte Pattensen, Springe, Elze und Gemeinde Nordstemmen). Die Veröffentlichung im Nds.-Mbl. ist am 30.03.2011.

4. Der NLWKN in Lüneburg hat im Landkreis Harburg folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet der Seeve befindet sich im Landkreis Harburg mit den Gemeinden Seevetal und Stelle, den Gemeinden Hanstedt und Marxen in der Samtgemeinde Hanstedt, der Samtgemeinde Jesteburg mit den Gemeinden Jesteburg, Harmstorf und Bendestorf sowie der Stadt Buchholz i. d. Nordheide. Die Seeve ist ein 41km langer linker Nebenfluss der Elbe dessen Überschwemmungsgebiet auf einer Länge von knapp über 30 km vorläufig gesichert wurde.

Erst Anfang Februar diesen Jahres wurde das dritthöchste jemals ermittelte Hochwasser der Seeve ermittelt. Der Scheitelwasserstand, betrug bei einer Messung am Pegel Jehrden 164 cm. Damit lag das Ereignis nur neun cm unter dem höchsten Hochwasser (HHW) aus dem Jahr 1970 mit 173 cm. Hieraus wird deutlich, wie wichtig es ist, die Retentionsräume frei zu halten. Die Veröffentlichung im Nds.-Mbl. war am 16.03.2011.
Piktogramm Brief

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2011

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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