Hochwasserschutz im Landkreis Osnabrück: NLWKN lässt zwei Überschwemmungsgebiete neu ermitteln
Osnabrück – Gefahren frühzeitig erkennen, Schäden an Mensch, Hab und Gut von vornherein vermeiden: Mit der Identifikation von Überschwemmungsgebieten an Fließgewässern leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Für die Gewässer Königsbach und Wilkenbach im Landkreis Osnabrück hat der Landesbetrieb jetzt entsprechend gefährdete Flächen neu gesichert.
Die bestehenden Überschwemmungsgebiete am Königsbach und am Wilkenbach wurden neu ermittelt. Das Überschwemmungsgebiet des Königsbaches beginnt 400 Meter Oberstrom der Holsten-Mündruper-Straße südlich von Holsten-Mündrup und verläuft in südwestliche Richtung bis zum Zusammenfluss mit der Hase südlich von Gesmold. Insgesamt wird eine Fläche von rund 81 Hektar vorläufig gesichert.
Der betroffene 65 Hektar große Abschnitt des Wilkenbachs beginnt an der Holhauser Straße östlich von Hasbergen. Weiter verläuft das Gebiet in nordwestlicher Richtung bis zum Tecklenburger Fußweg östlich von Gaster Heide.
„Sich rasch weiterentwickelnde Techniken und verbesserte Mess- und Berechnungsmethoden erlauben heute ein deutlich genaueres Bild vom Verhalten des Wassers in der Fläche“, erklärt Philipp Pallmer vom Hochwasserkompetenzzentrum des NLWKN in Verden die Hintergründe der Neuermittlung. Die Arbeiten werden im Auftrag des NLWKN durch ein Ingenieurbüro durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung bilden die Grundlage für die spätere vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete, durch die die zurzeit bestehende abgelöst wird.
Als Überschwemmungsgebiete werden die Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsgebiete dient einerseits dazu, die Bevölkerung auf eine vorhandene Hochwassergefahr aufmerksam zu machen. Ziel ist aber auch, eine Verschärfung des vorhandenen Hochwasserrisikos zu vermeiden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten.
Der Verordnungstext und die Arbeitskarten zu den beiden vorläufigen Sicherungen können beim Landkreis Osnabrück eingesehen werden. Zudem wird das neue Überschwemmungsgebiet im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.12.2023
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