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Das große Aufräumen nach der Weihnachtsflut

NLWKN musste monatelang angespülten Müll bergen und entsorgen. Viel Arbeit entsteht durch illegales Wegwerfen und Achtlosigkeit.


Vor dem landeseigenen Flüthewehr in Göttingen (Leine) wurde regelmäßig Plastikmüll und anderer Unrat angespült. Hier auf dem Bild sind einige abgelagerte Flaschen und sonstiger Müll im Treibgut zu sehen.   Bildrechte: Drosten/NLWKN
Vor dem landeseigenen Flüthewehr in Göttingen (Leine) wurde regelmäßig Plastikmüll und anderer Unrat angespült.

Norden/Hannover. Das Winterhochwasser 2023/2024 stellte den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor vielfältige Herausforderungen. Insbesondere rund um Weihnachten und den Jahreswechsel waren hunderte Mitarbeitende des NLWKN für den Hochwasser- und Küstenschutz im Dauereinsatz. Die Arbeit war allerdings nicht beendet, als der Regen aufhörte und das Wasser zurückging. Im Gegenteil: Der Landesbetrieb, zuständig für die Unterhaltung zahlreicher großer niedersächsischer Binnengewässer und zentraler wasserwirtschaftlicher Bauwerke, musste vielerorts große Mengen Müll, die durch die Flut in die Gewässer gespült wurden, bergen und entsorgen. Anlässlich des weltweiten Aktionstags „World Cleanup Day“ am 20. September, der sich für eine saubere sowie plastikmüllfreie Zukunft einsetzt, blickt der NLWKN auf das große Aufräumen nach der Weihnachtsflut zurück und macht auf generelle Probleme im Umgang mit Müll aufmerksam.

„Es war enorm viel Arbeit, die Gewässer und Hochwasserschutzdämme, für deren Unterhaltung wir zuständig sind, bzw. deren Ufer vom Müll zu befreien. Nicht nur aufgrund der Menge, sondern zusätzlich auch aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten“, berichtet Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN. Viele Bereiche waren für die Müllbergung nur schwer zugänglich, beispielsweise steile Böschungen oder Gewässer mit hohen Fließgeschwindigkeiten. Vielerorts hatte sich Müll und anderer Unrat im Geäst von Büschen oder in Anlagen wie Sperrwerken oder Wehren verfangen. Dann war zügiges Handeln gefragt. „Für uns war es sehr wichtig, den Müll schnell zu beseitigen. An Engstellen wie Bauwerken kann er den Abfluss behindern. Und auf Deich- und Dammböschungen erstickt er die Graspflanzen, welche als Grasnarbe ein unverzichtbares Element der naturnahen Oberflächenbefestigung der Deiche und Dämme bilden“, so Hochwasserschutz- und Küstenschutzexperte Drosten.

Immer wieder führen auch relativ kleine Gegenstände zu großen Effekten – oder zumindest großen Einsätzen, beispielsweise wenn Fremdkörper mit der Strömung in wasserbauliche Anlagen treiben und sich dort verkeilen oder das Bewegen von Steuerungsorganen blockieren. Dann müssen sie eilig und oft unter großem Aufwand geborgen werden, um die Funktionsfähigkeit rechtzeitig wiederherzustellen. Hin und wieder ist der NLWKN dabei auch auf die Unterstützung örtlicher Einsatzkräfte, beispielsweise Feuerwehr oder THW, angewiesen. „Für die Unterstützung der Ehrenamtlichen mit ihrem Spezialgerät sind wir sehr dankbar. Denn auch vermeintlich kleine Dinge können erhebliche Auswirkungen auf große Bauwerke haben“, so Drosten.

Erschwerte und teure Entsorgung aufgrund von Plastikmüll

Neben diesen kurzfristigen Sondereinsätzen war der NLWKN jedoch vor allem damit beschäftigt, die Masse an Müll nach dem Hochwasser zu bergen. Monatelang waren Mitarbeitende des NLWKN unterwegs, die Hinterlassenschaften der Weihnachtsflut zu beseitigen und Gewässer vom Unrat zu befreien. Landesweit kamen etliche Kubikmeter Müll zusammen, schätzt Drosten. Dies hat nicht nur viel Arbeitszeit gekostet, damit waren auch zusätzliche Kosten für den Geräteeinsatz und die Entsorgung verbunden. „Oftmals war es leider so, dass natürliches, kompostierbares Material wie Zweige mit künstlichem Material wie Plastik vermischt war und sich diese Menge kaum auseinandertrennen lässt. Das hat die Entsorgung nochmal verteuert. Das alles kostete Arbeitszeit und Steuermittel, die für andere wichtige Aufgaben fehlen“, erläutert Drosten.

Besonders ärgerlich aus Sicht des Landesbetriebs ist, dass ein Großteil der eingesammelten Menge auf oft gedankenloses, bisweilen aber sogar illegales und rücksichtsloses Verhalten einzelner Personen zurückzuführen ist. Der NLWKN vermutet, dass viel Abfall mutwillig in den Gewässern landet. Seit Jahren muss er illegal entsorgte Plastikflaschen oder -verpackungen, aber auch größere Gegenstände wie Fahrräder, Einkaufswagen, Matratzen oder Reifen aus Gewässern holen oder aus wasserwirtschaftlichen Anlagen bergen und dann entsorgen (siehe NLWKN-Presseinformation vom 15. September 2023).

Ein Großteil des Hochwasser-Abfalls dürfte allerdings auch durch Achtlosigkeit entstanden sein: Denn grundsätzlich ist in Überschwemmungsgebieten das langfristige Ablagern wie auch das längere Zwischenlagern von Gegenständen verboten, da im Falle einer Überschwemmung diese Gegenstände den Hochwasserabfluss negativ beeinflussen können, indem sie beispielsweise wasserwirtschaftliche Anlagen oder Hochwasserschutzbauten beschädigen. Dies betrifft häufig forst- und landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Heu- oder Strohballen sowie Stammholz. Aber auch ganze Maschinen oder Geräte, Wassersport- oder Campingausrüstung werden regelmäßig in Überschwemmungsgebieten für eine spätere Nutzung zurückgelassen. „Und genau diese eigentlich noch benötigten Gegenstände wurden dann vom vergangenen Winterhochwasser erfasst und davongeschwemmt. Als später der Wasserstand zurückging, lagerten sie sich auf den Böschungen ab und mussten als Abfall entsorgt werden“, erläutert Drosten.

Bei ihrer täglichen Arbeit an den Gewässern sehen die Mitarbeitenden des NLWKN oft dauerhaft deponierte lose, teils sogar schwimmfähige Gegenstände wie alte Gartenmöbel oder Brennholz in den Überschwemmungsgebieten. Der NLWKN bittet deshalb Anrainer auch im Interesse ihres eigenen Schutzes und der Sicherheit ihrer Nachbarn, ihre privaten Flächen im Überschwemmungsgebiet frei von potentiell schwimmfähigem Material und Störkörpern zu halten. Vorübergehend genutzte Gegenstände sollten rechtzeitig vor Hochwasser und vor Abreise in Sicherheit gebracht werden. In diesem Zusammenhang weist der NLWKN auf eine bestehende gesetzliche Verpflichtung in Überschwemmungsgebieten hin, die vom Bundestag verabschiedet wurde. „Wir appellieren an alle, die an Gewässern und in Auen leben und arbeiten, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu beachten. Durch unsere Arbeit möchten wir Anrainer vor Hochwasser schützen, aber wir sind dabei auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Ein funktionierender Hochwasserschutz ist in unser aller Interesse und ist wichtig, wie das Winterhochwasser 2023/2024 eindrücklich gezeigt hat“, betont Drosten.

Eine hochwasserbedingte Müll- und Treibgutablagerung war beispielsweise am Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden zu beobachten, wie dieses Foto von der Innenseite des Polders 4 zeigt.   Bildrechte: Radon/NLWKN
Eine hochwasserbedingte Müll- und Treibgutablagerung war beispielsweise am Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden zu beobachten, wie dieses Foto von der Innenseite des Polders 4 zeigt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2024

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