Die Aller kommt wieder in ihr altes Bett
Die ökologische Durchgängigkeit am Allerwehr Osterloh kommt // Presseinformation vom 14. September 2017
Grünes Licht für die Allerrenaturierung im Bereich des Allerwehrs Osterloh im Landkreis Celle: Der NLWKN in Göttingen hat jetzt die Genehmigung zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Allerwehr Osterloh erhalten. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich im Frühjahr 2018 und sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Investiert werden rund 1,8 Millionen Euro aus Landesmitteln unter finanzieller Beteiligung der EU.
Es ist geplant, den vorhandenen Wehrverschluss zurückzubauen. Stattdessen wird eine feste Schwelle im Gewässerbett für einen ausreichenden Wasserstand in der Aller sorgen. Diese ist so dimensioniert, dass Hochwasserspitzen über den alten Gewässerverlauf schadlos abgeführt werden können. Der Wehrkörper selbst bleibt bestehen. Gleichzeitig wird der heutige Altarm „Theewinkel“ oberhalb des Wehres an die Aller angeschlossen und wird damit zum neuen Hauptgewässerbett. „So wird die ökologische Durchgängigkeit hergestellt“, erläuterte Detlef Kirstein vom NLWKN in Göttingen. Die zu überwindende Höhendifferenz zum Altarm wird durch ein Raugerinne mit Beckenstrukturen ausgeglichen. Der vorhandene Geh- und Radweg wird verlegt und zukünftig 200 Meter länger sein; eine Brücke ist ebenfalls eingeplant, um den Altarm überqueren zu können.
Die Direktion des NLWKN als zuständige Genehmigungsbehörde hat das Projekt genehmigt. „Im Genehmigungsverfahren mussten 16 Behörden und Einrichtungen und weitere 16 anerkannte Naturschutzverbände beteiligt werden“, erläuterte Ralf Hennig vom NLWKN. Vertreter der Landwirtschaft hatten beispielsweise befürchtet, dass es durch die Maßnahme zu einem nicht unerheblichen Grundwasseranstieg und damit zu einer nicht gewollten Vernässung landwirtschaftlich genutzter Flächen und in der Folge zu Ertragseinbußen kommen könnte. „Deshalb ist ein landwirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben worden, um die Bedenken auszuräumen“, sagte Hennig. Zudem wurden aufgrund von Forderungen der Ruder- und Kanuverbände die Pläne bezüglich der Anlegestellen angepasst.
Der Genehmigungsbescheid (Planfeststellungsbeschluss) und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 22. September bis 5. Oktober 2017 bei der Samtgemeinde Flotwedel sowie der Stadt Celle zur Einsichtnahme aus und sind auch im Internet nachzulesen (www.nlwkn.niedersachsen.de // Wasserwirtschaft // Zulassungsverfahren // Oberirdische Gewässer und Küstengewässer).
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erstellt am:
14.09.2017