Fraßschäden auf Grünland: Projekt in Modellregion geht in Pilotphase
NLWKN und Landwirtschaftskammer stellen im Rheiderland erste Ergebnisse vor
Leer/Oldenburg Durchziehende Wildgänse führen im nördlichen Niedersachsen zu Fraßschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auf einer Informationsveranstaltung in Jemgum stellten der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen am Dienstag ein aktuelles Projekt vor, das in der Modellregion Rheiderland ein System zur einfachen Schätzung von Ertragseinbußen auf Grünland in Vogelschutzgebieten entwickelt hat.
Im Rheiderland liegen große Teile der landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes 06 Rheiderland. „Eine Vergrämung der regelmäßig rastenden, teils streng geschützten Arten ist hier aufgrund der geltenden Schutzbestimmungen ausgeschlossen“, erklärt Walter Schadt, Aufgabenbereichsleiter für Naturschutzprojekte und Flächenmanagement in der zuständigen NLWKN-Dienststelle Brake-Oldenburg. Vor allem Weißwangengänse und Blessgänse rasten im Winter regelmäßig in der Region. Sie sorgen bei ihrem Aufenthalt immer wieder für Schäden auf Äckern und Grünland.
„Das Land Niedersachsen nimmt das Problem von Fraßschäden auf Grünland sehr ernst“, betonte Julia Delingat vom Geschäftsbereich Regionaler Naturschutz des NLWKN im Rahmen ihres Vortrags im gut besuchten Dorfgemeinschaftshaus. „Die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in Auftrag gegebenen und derzeit in der Modellregion durchgeführten Projekte sind in diesem Kontext ein wichtiger Schritt, um das Problem messbar zu machen und auch für Grünlandflächen Modelle für eine schnelle und nachvollziehbare Schadensbewertung und deren finanziellen Ausgleich zu entwickeln“, so die NLWKN-Expertin.
Zwischen Herbst 2015 und Frühjahr 2018 hatte die mit der Durchführung der Projekte beauftragte Landwirtschaftskammer Niedersachsen dazu auf Flächen innerhalb des Vogelschutzgebietes umfangreiche Daten gesammelt. Die Experten interessierte vor allem, ob und wie eine optische Verlustermittlung durch eine Schätzkommission auf Grünlandflächen möglich ist. „Auf Ackerflächen hat sich bereits seit 2011 ein praktikables Vorgehen zum Rastspitzenmanagement weitgehend etabliert“, so Schadt.
Im Rahmen der aktuellen Untersuchung wurden über drei Rastperioden hinweg sowohl auf Neuansaaten, als auch auf alten Grasnarben spezielle Gitterkörbe aufgestellt. Sie sollen den Zugriff der Gänse auf den Grasaufwuchs innerhalb dieser Körbe verhindern. „Im Vergleich mit ungeschützten Flächen ist es so möglich, Wuchshöhen zu vergleichen und Biomasseverluste abzuschätzen“, erklärt Mona Stabenow von der Bezirksstelle Ostfriesland der Landwirtschaftskammer. Neben einer Qualitätsuntersuchung durch die LUFA Nordwest erfolgte im Rahmen der Auswertung der gesammelten Daten auch eine statistische Auswertung und eine ökonomische Bewertung. Ziel war die Entwicklung eines nachvollziehbaren und belastbaren Erhebungs- und Honorierungsmodells. „Dabei erwies sich die Messung der Wuchshöhe als praktikabelster Schätz- und Messparameter“, erklärte Frau Stabenow in ihrem Vortrag.
Ob das entwickelte Modell zur Bewertung und Honorierung der Auswirkungen von Rastspitzen auch in der Praxis funktioniert, soll nun die nächste, Ende März beginnende Pilotphase in der Modellregion zeigen: Im Rahmen der Veranstaltung in Jemgum informierten NLWKN und Landwirtschaftskammer regionale Landwirte über die Möglichkeiten einer Beteiligung.
Das Land Niedersachsen bemüht sich seit Jahren intensiv um einen Ausgleich der innerhalb von Vogelschutzgebieten durch Wildgänse entstandenen Fraßschäden. Allein im Jahr 2018 wurden im Rahmen der Fördermaßnahmen für Nordische Gastvögel dabei Zahlungen in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro bewilligt. Das jetzt gestartete Pilotprojekt soll die Möglichkeit bieten, bei besonders schweren Fraßereignissen auf diese Fördermaßnahmen aufzusatteln und den betroffenen Landwirten in den Schutzgebieten eine faire Möglichkeit auf finanziellen Ausgleich besonderer Rastspitzen zu geben.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.03.2019
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