Für landeseigene Kanäle gilt Badeverbot
Ostfriesland, Emsland und Grafschaft Bentheim betroffen/ Pressemitteilung vom 23. Juni 2020
Aurich/ Meppen/ Nordhorn – Das warme Wetter verlockt derzeit viele Menschen zu einem Sprung ins kühle Nass. Beliebt sind dabei auch zahlreiche Kanäle und landeseigene Gewässer im Nordwesten Niedersachsens.
Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Baden im Ems-Jade-Kanal und anderen landeseigenen Gewässern wie z.B. dem Haren-Rütenbrock-Kanal im Emsland oder den Nordhorner Kanälen in der Grafschaft Bentheim aus Sicherheitsgründen verboten ist. „Die Kanäle mit ihren zahlreichen Schiffsbewegungen sind eine Lebensader des für die Region so wichtigen Sportboottourismus, hinzu kommen auf einigen Gewässern die Frachtschiffe. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitäne Schwimmer übersehen und es dadurch zu Unfällen kommt“, erläutert der NLWKN in einer Pressemitteilung. Ein erhebliches Verletzungsrisiko bestehe auch beim Baden im Bereich beweglicher wasserwirtschaftlicher Anlagen wie Brücken und Schleusen: „Jeder Schleusungsvorgang erzeugt einen Sog, der die Schwimmer mitreißen kann, hinzu kommen Bauteile der Anlagen, die man von der Wasseroberfläche nicht sieht“, betont der Landesbetrieb. Zudem sind die Wasserwege an den Randbereichen häufig recht flach, so dass Sprünge ins Wasser ebenfalls riskant sind. Wer dennoch badet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und handelt auf eigene Gefahr.“
Der Landesbetrieb empfiehlt allen, die Abkühlung suchen, auf Freibäder, ausgewiesene Badeseen oder die Strände an der Küste auszuweichen.
Ems-Jade-Kanal: Blick von Westgaste nach Kirchdorf
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.06.2020
Ansprechpartner/in:
Achim Stolz
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
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