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Gehölzpflege- und Ufersicherungsarbeiten am Emder Vorflutkanal

Hochwasserschutzmaßnahme startet in der kommenden Woche (11.11.) // Illegale Müllentsorgung macht Probleme


Emden/Aurich. Der Emder Vorflutkanal spielt für die Entwässerung in der Region eine wichtige Rolle. Damit er seine Aufgabe optimal bewältigen kann, sind regelmäßige Gehölzpflege- und Ufersicherungsarbeiten notwendig. Ab der kommenden Woche (11.11.) führt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Arbeiten im Bereich der Straße „Am Vorfluter“ aus, um Ufer und Böschung möglichst frei von Bewuchs und in optimalem Zustand zu halten.

Die Mitarbeiter des Betriebshofs Aurich des Landesbetriebs nehmen dabei neben dem Rückschnitt von Gehölzen an der Böschung auch illegal entsorgten Kompost und anderen Müll in den Blick: Die in letzter Zeit vermehrt hier gelagerten Gartenabfälle werden in den kommenden Wochen ebenfalls abgefahren. Das diese hier eigentlich gar nichts zu suchen haben, betont Eike Tschich vom NLWKN in Aurich: „Eine illegale Müllentsorgung auf landeseigenen Flächen ist nicht nur strengstens untersagt. Die Gartenabfälle – insbesondere Rasen- und Heckenabschnitte – beschädigen mittelfristig auch die Böschung und gefährden den Hochwasserschutz“. Besonders im Bereich „Am Vorfluter“ werde immer wieder Müll an der Böschungsoberkante entsorgt. „Die Verursacher entledigen sich so ihrer Gartenabfälle auf Kosten der Allgemeinheit“, so Tschich.

Nach der Gehölzpflege wird an ausgekolkten Bereichen des Emder Vorflutkanals durch den NLWKN zudem eine neue Ufersicherung durchgeführt. Für mit den Arbeiten in den nächsten vier Wochen verbundene Einschränkungen und Behinderungen durch Sperrungen der Randstreifen und Entsorgungsfahrten im Bereich der Straße „Am Vorfluter“ bittet der Landesbetrieb vorab um das Verständnis der Anwohner.

Der Emder Vorflutkanal bewältigt zusammen mit dem Schöpfwerk Borssum Hochwasserabflüsse aus dem Ems-Jade-Kanal, die nicht über den Emder Hafen abgeleitet werden können. Er wird seit 1997 durch das Land Niedersachsen unterhalten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.11.2024

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