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Hochwasserschutz im Landkreis Grafschaft Bentheim

Überschwemmungsgebiet an der Vechte vorläufig gesichert


  Bildrechte: NLWKN
Im Hochwasserfall kann die Vechte wie hier beim letzten Hochwasser 2023 ein ernstes Gefahrenpotenzial entwickeln. Wo Überschwemmungen drohen, zeigen die Berechnungen des NLWKN

Lingen/Verden. Gefahren frühzeitig erkennen, Schäden an Mensch, Hab und Gut von vornherein vermeiden: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) lässt an der Vechte im Landkreis Grafschaft Bentheim gefährdete Flächen neu ermitteln. Mit der Identifikation von Überschwemmungsgebieten an Fließgewässern leistet der Landesbetrieb einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz.

Betroffen von der vorläufigen Sicherung ist eine Gewässerlänge von insgesamt 70 Kilometer entlang des gesamten Verlaufs der Vechte in Niedersachsen. Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Vechte beginnt in der Ortschaft Ohne an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Weiter fließt sie in nordwestliche Richtung durch die Samtgemeinde Schüttorf und die Stadt Nordhorn. Der weitere Verlauf des Flusses geht durch die Samtgemeinden Uelsen und Neuenhaus. Anschließend ufert die Vechte aus mit Ausläufer, die bis in das östlich gelegenen Gewässer Lee reichen. In Höhe des Emlichheimer Entlastungskanals in der Samtgemeinde Emlichheim fließt der Unterlauf der Vechte in westlicher Richtung bis zum Ende des Überschwemmungsgebiets an der niederländischen Grenze. Insgesamt ist eine Gesamtfläche von rund 4.763 Hektar betroffen.

Als ÜSG werden jene Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsbereiche dient einerseits dazu, die Bevölkerung vor der dort bestehenden Hochwassergefahr zu warnen. „Zugleich können die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden aktiv vermieden werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen etwa hinsichtlich der Bebauung gelten“, erklärt Jens Mäueler von der Betriebsstelle Meppen des NLWKN. Die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten ist eine Daueraufgabe und wird fortlaufend fortgeführt.


Der NLWKN liefert den zuständigen Unteren Wasserbehörden die ermittelten Erkenntnisse und sichert die Gebiete vorläufig. Auf dieser Grundlage wird anschließend durch die Unteren Wasserbehörden ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durchgeführt. Beim Landkreis Grafschaft Bentheim können die entsprechenden Karten eingesehen werden.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2024

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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