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erstellt am:
24.09.2024
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Überschwemmungsgebiete des Bethelner Bachs und seiner Nebengewässer, des Rössingbachs und des Winzenburger Bachs im Landkreis Hildesheim und der Stadt Hildesheim im Rahmen des präventiven Hochwasserschutzes als gefährdete Flächen vorläufig gesichert.
Als Überschwemmungsgebiete werden die Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. „Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsgebiete dient einerseits dazu, die Bevölkerung auf Hochwassergefahren hinzuweisen und andererseits die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden zu vermeiden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten, zum Beispiel in Bezug auf Bebauung“, erklärt Oliver Melzer von der NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim. So sind zum Beispiel Neubauten oder die Erweiterung bereits bestehender Gebäude verboten, beziehungsweise nur im Ausnahmefall zulässig. Ebenso dürfen Gegenstände nicht lange oder zwischenzeitlich dort gelagert werden, da sie fortgeschwemmt werden könnten.
Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Bethelner Bachs und seiner Nebengewässer liegt im Gebiet der Gemeinde Gronau in der Samtgemeinde Leinebergland im Landkreis Hildesheim. Der NLWKN hat das Überschwemmungsgebiet des Bethelner Bachs und seiner Nebengewässer für den Bereich Betheln von circa 100 Meter oberhalb (östlich) der L480 bis circa 200 Meter unterhalb (westlich) der Zusammenführung von Nordbach und Bethelner Bach ermittelt. Im Ergebnis steht fest, dass der Bethelner Bach und seine Nebengewässer bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis streckenweise über die Ufer treten. Davon betroffen ist vor allem die Ortschaft Betheln, aber nur in geringem Maße Gebäude und andere Bebauungen.
Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Rössingbachs liegt im Gebiet der Gemeinden Giesen und Nordstemmen im Landkreis Hildesheim und der Stadt Hildesheim. Die Experten des Landesbetriebs haben das Überschwemmungsgebiet des Rössingbachs von circa 100 Meter oberhalb (südlich) der Sorsumer Mühle bis circa 300 Meter unterhalb (westlich) der Bahnlinie bei Rössing vorläufig gesichert.
Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Winzenburger Bachs liegt im Gebiet der Gemeinde Freden im Landkreis Hildesheim. Es wurde von circa 400 Meter oberhalb (östlich) der Ortschaft Winzenburg bis zur Bahnlinie kurz vor der Einmündung in die Leine vorläufig gesichert.
Der NLWKN liefert den zuständigen Unteren Wasserbehörden die ermittelten Erkenntnisse und sichert die Gebiete vorläufig. Auf dieser Grundlage wird anschließend durch die Unteren Wasserbehörden ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durchgeführt. Dort können die entsprechenden Karten eingesehen werden. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 25.09.2024.