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Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert

Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.


Der NLWKN Cloppenburg hat im Landkreis Osnabrück und der Stadt Osnabrück folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet des Belmer Baches im Landkreis Osnabrück und in der Stadt Osnabrück erstreckt sich auf einer Länge von ca. 8,7 km auf das Gebiet der Gemeinde Belm.

Die Veröffentlichung erfolgt im Niedersächsischen Ministerialblatt am 27.02.2013.

Der NLWKN Hannover-Hildesheim hat im Landkreise Hildesheim folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Die Überschwemmungsgebiete der Innerste und des Kupferstranges erstrecken sich auf einer Länge von ca. 36,4 bzw. 5,5 km über den Landkreis Hildesheim (Stadt Hildesheim, Gemeinde Holle, Stadt Bad Salzdetfurth, Gemeinde Diekholzen, Gemeinde Giesen, Stadt Sarstedt).

Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt am 13.02.2013.

Der NLWKN Meppen hat in der Stadt Lingen und im Landkreis Emsland folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Der NLWKN in Meppen hat im Landkreis Emsland die ausgegrenzten Flächen im Überschwemmungsgebiet der Ems auf dem Gebiet der Stadt Lingen (von Ems-km 84+400, Verzweigung Ems / Dortmund-Ems-Kanal bei Hanekenfähr, bis Ems-km 105+400, Höhe Ortslage Dalum, vorläufig gesichert.

Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt am 20.02.2013.

Der NLWKN Verden hat im im Landkreis Heidekreis folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet der Böhme liegt im Landkreis Heidekreis. Betroffen sind die Gemeinden Soltau und Schneverdingen . Das ÜSG erstreckt sich entlang der Ortschaften Wolterdingen und Heber. Es beginnt im Bereich der Ortschaft Ahlften an der B3 bei km 61+550 und geht bis km 72+125. Das ÜSG ist 10,575 km lang und 72,472 ha groß.

Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt am 06.02.2013.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.02.2013

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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