Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert
NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 22. Januar 2014
Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.
Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.
Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.
Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.
Der NLWKN in Cloppenburg hat in den Landkreisen Osnabrück und Vechta folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:
Das Überschwemmungsgebiet des Engterbaches im Landkreis Osnabrückliegt auf dem Gebiet der Stadt Bramsche.
Das Überschwemmungsgebiet hat eine Gewässerlänge von knapp über 8 km.
Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 15.01.2014.
Das Überschwemmungsgebiet der Schlochter Bäke im Landkreis Vechta befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Goldenstedt und der Stadt Vechta. Das Überschwemmungsgebiet hat eine Gewässerlänge von 9 km.
Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 15.01.2014.
Der NLWKN in Oldenburg hat in den Landkreisen Ammerland und Oldenburg, sowie in der Stadt Oldenburg folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:
Das Überschwemmungsgebiet der Ollenbäke im Landkreis Ammerland liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Zwischenahn und der Stadt Westerstede. Es erstreckt sich über rund 9 km.Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgte am 22.01.2014.
Das Überschwemmungsgebiet der Bümmersteder Fleth liegt auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg und der Gemeinde Wardenburg. Es erstreckt sich über knapp 2 km.
Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgte am 22.01.2014.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.01.2014
Ansprechpartner/in:
Achim Stolz