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Überschwemmungsgebiet der Remte im Landkreis Hameln-Pyrmont vorläufig gesichert

NLWKN ermittelt gefährdete Flächen im Flecken Coppenbrügge


Die Remte südlich der Brücke der K16 in Bisperode (Foto: STADT-LAND-FLUSS INGENIEURDIENSTE GmbH)   Bildrechte: STADT-LAND-FLUSS INGENIEURDIENSTE GmbH
Die Remte südlich der Brücke der K16 in Bisperode (Foto: STADT-LAND-FLUSS INGENIEURDIENSTE GmbH)

Hannover/Hildesheim. Die Identifikation möglicher Gefahrenbereiche spielt für einen erfolgreichen vorbeugenden Hochwasserschutz eine entscheidende Rolle. Rasch weiterentwickelnde Techniken wie die Laserscanbefliegung und verbesserte Mess- und Berechnungsmethoden erlauben heute eine deutlich genauere Ermittlung vom Verhalten des Wassers in der Fläche und damit ein immer klareres Bild von bestehenden Hochwasserrisiken. Auf Basis dieser neuen Datenbasis hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) jetzt das Überschwemmungsgebiet der Remte im Landkreis Hameln-Pyrmont neu ermittelt und vorläufig gesichert.

Dieses liegt im Gebiet des Flecken Coppenbrügge und betrifft den Abschnitt der Remte etwa 600 Meter westlich des Parkplatzes der B1 bei „Am Schecken“ bis etwa 200 Meter südlich der Ortschaft Bisperode. Entlang des gesamten neu vorläufig gesicherten Gewässerabschnittes treten mindestens kleinere Ausuferungen des Überschwemmungsgebietes auf. Von den Ausuferungen sind vor allem landwirtschaftliche Flächen, die sich direkt am Gewässer befinden, sowie bebaute Bereiche in den Ortschaften Bisperode und Behrensen betroffen.

Als Überschwemmungsgebiete werden die Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. „Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsgebiete dient einerseits dazu, die Bevölkerung vor der Hochwassergefahr zu warnen und andererseits die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden zu vermeiden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten, beispielsweise hinsichtlich der Bebauung“, erklärt Marit Klanz von der NLWKN-Betriebsstelle Hannover Hildesheim.

Der NLWKN liefert der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreis Hameln-Pyrmont die ermittelten Erkenntnisse und sichert die Gebiete vorläufig. Auf dieser Grundlage wird anschließend durch die Untere Wasserbehörde ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durchgeführt. Dort sind auch die entsprechenden Karten einsehbar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 26. Juni 2024.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
24.06.2024

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