Vorbeugender Hochwasserschutz in Stadt und Landkreis Osnabrück
Überschwemmungsgebiet der Düte vorläufig gesichert
Verden. Gefahren frühzeitig erkennen, Schäden an Mensch, Hab und Gut von vornherein vermeiden: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat an der Düte in Stadt und Landkreis Osnabrück gefährdete Flächen neu ermittelt. Mit der Identifikation von Überschwemmungsgebieten an Fließgewässern leistet der Landesbetrieb einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz.
Betroffen von der vorläufigen Sicherung ist eine Gewässerlänge der Düte von rund 26 Kilometern. Das Überschwemmungsgebiet der Düte beginnt westlich der Ortschaft Wellendorf und endet westlich von Osnabrück an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Zum Teil treten dort sehr große Überschwemmungen auf, bei Oesede ufert die Düte bei einem hundertjährlichen Hochwasser auf eine Breite von rund 200 Metern aus. Im Einlaufbereich zum Dütestollen in Höhe der B51 werden durch Ausuferungen der Düte zudem größere Siedlungsbereiche betroffen. Unterstrom des Dütestollens sind Ausuferungen der Düte auf nahezu gesamter Strecke zu erwarten. Insbesondere in der Ortschaft Hellern werden ebenfalls größere Siedlungsbereiche bei einem hundertjährlichen Hochwasser überschwemmt. Insgesamt ist eine Gesamtfläche von rund 416 Hektar betroffen.
Als Überschwemmungsgebiete werden jene Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden.
Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsbereiche dient einerseits dazu, die Bevölkerung vor der dort bestehenden Hochwassergefahr zu warnen. „Zugleich können die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden aktiv vermieden werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen etwa hinsichtlich der Bebauung gelten“, erklärt Harm Kuhlenkamp von der Betriebsstelle Verden des NLWKN. Die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten ist eine Daueraufgabe und wird fortlaufend fortgeführt.
Der NLWKN liefert den zuständigen Unteren Wasserbehörden der Stadt und des Landkreises Osnabrück die ermittelten Erkenntnisse und sichert die Gebiete vorläufig. Auf dieser Grundlage wird anschließend durch die Unteren Wasserbehörden ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durchgeführt. Der Verordnungstext und die Arbeitskarten zur vorläufigen Sicherung können bei der Stadt Osnabrück eingesehen werden. Ferner wird das neue Überschwemmungsgebiet am 15.01.2025 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.01.2025
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NLWKN Pressestelle
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