Vorbeugender Hochwasserschutz: NLWKN identifiziert Gefahren in den Landkreisen Hildesheim und Goslar
Überschwemmungsgebiete der Beffer, des Bornumer Bachs und des Sennebachs vorläufig gesichert
Hildesheim/Goslar. Nach umfassenden Berechnungen und Messungen hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die neuen Überschwemmungsgebiete der Beffer sowie des Senne- und Bornumer Bachs vorläufig gesichert.
Beim vorbeugenden Hochwasserschutz wird der sogenannte HQ100-Fall ermittelt, ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in hundert Jahren auftritt. Daraus werden die Überschwemmungsgebiete berechnet. „Einerseits dient die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsbereiche dazu, die Bevölkerung für die oftmals nicht bewusste Hochwassergefahr zu sensibilisieren. Gleichzeitig können die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden reduziert werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete klare gesetzliche Auflagen etwa hinsichtlich der Bebauung gelten“, erklärt Keith Hummel vom Hochwasserkompetenzzentrum des NLWKN.
Im Gebiet der Gemeinde Bockenem im Landkreis Hildesheim und der Gemeinde Wallmoden im Teil Lutter am Barenberge des Landkreises Goslar liegt das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Beffer. Es wurde ab circa 225 Meter unterhalb (nordwestlich) des Boketeiches (westlich der Ortschaft Bodenstein) bis zur Einmündung der Beffer in die Nette nördlich von Bockenem ermittelt. Die Beffer tritt bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis entlang der untersuchten Strecke durchgängig über die Ufer. Davon betroffen sind überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die Ortschaft Mahlum mit Grundstücken entlang der Straßen Mühlenberg und Hochstedt mit direkter Anbindung an die Beffer sowie die Ortschaft Volkersheim entlang der Parkstraße.
Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Bornumer Bachs liegt im Gebiet der Gemeinde Bockenem im Landkreis Hildesheim. Es wurde ab circa 70 Meter unterhalb (westlich) der Überquerung der L497 (Heerstraße) über den Bornumer Bach bis zur Einmündung des Bornumer Bachs in die Nette nordwestlich der Ortschaft Bornum am Harz ermittelt. Bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis tritt das Gewässer entlang der untersuchten Strecke durchgängig über die Ufer. Im Oberlauf ist vor allem die Ortschaft Bornum am Harz betroffen mit Ausuferungen entlang der Bachstraße. Im Unterlauf sind entlang des Bornumer Bachs und der Nette hauptsächlich landwirtschaftliche Flächen betroffen.
Im Gebiet der Gemeinde Holle im Landkreis Hildesheim liegt das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Sennebachs. Es wurde ab der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Holle und Sehlde (Landkreis Wolfenbüttel) bis zur Überführung der K 308 über den Sennebach ermittelt. Auch der Sennebach tritt bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis entlang der untersuchten Strecke größtenteils entlang der gesamten Strecke über die Ufer. Betroffen sind vor allem forst- bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Gebäude in der Ortschaft Sillium entlang der Sennebachstraße.
Der Verordnungstext und die Arbeitskarten zur vorläufigen Sicherung können bei den Landkreisen Hildesheim und Goslar eingesehen werden. Ferner wird das neue Überschwemmungsgebiet am 4. Dezember 2024 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets erfolgt durch ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das die Landkreise Hildesheim und Goslar durchführen werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.12.2024
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