Hochwasserschutz Lemwerder: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Herstellung des Hochwasserschutzes der Außendeichsiedlung Lemwerder
Im nachfolgenden werden die Einwendungen und Rückfragen beantwortet, die im Zeitraum vom 22. September 2015 bis zum 20. Oktober 2015 eingegangen sind.
1.) Einsatz eines mobilen Hochwasserschutz
1. Frage: Ein mobiler Hochwasserschutz wäre die beste Lösung. Wieso wird dieser nicht in Erwägung gezogen?
1. Antwort: Ein mobiler Hochwasserschutz kann in der Gemeinde Lemwerder – wie auch an der gesamten niedersächsischen Küstenschutzlinie – nicht eingesetzt werden. Für den Aufbau eines mobilen Hochwasserschutzes sind gewisse Vorlaufzeiten nötig. Die im Ernstfall vorhandene Vorlaufzeit kann nicht mit absoluter Sicherheit vorausgesagt werden. Die Forschungsstelle Küste im NLWKN kann hierzu aus der Erfahrung heraus mitteilen, dass kurzfristige und deutliche Verstärkungen der Sturmflut im Bereich des Möglichen liegen und deshalb keine „Mindestvorwarnzeit“ beziffert werden kann. Bei ungünstigen Wetterverhältnissen ist es denkbar, dass nicht genügend Zeit für den Aufbau des Hochwasserschutzes vorhanden ist und die Siedlung dadurch überflutet werden würde.
Gleichzeitig ist der mobile Hochwasserschutz sehr wartungsintensiv. Es bedarf geschulten Bedienpersonals und routinemäßiger Probeschließungen. Die Balken und Stützen müssen sicher gelagert, verwahrt und regelmäßig überprüft werden. Wartungsverträge mit privaten Unternehmen sind auszuschließen, da auch diese keine abschließende Gewähr für ein rechtzeitiges Schließen der Schutzeinrichtungen geben können bzw. im Katastrophenfall deren Schadenshaftung nicht im Verhältnis zum Schadenspotential steht.
2.) Der Bau von Glasschutzelementen als Alternative zu Beton und Stahl
1. Frage: Die Berechnung der Kosten für Glaselemente ist zu hoch. Wie kommen derartige Preise zustande?
1. Antwort: Der Bau von Glasschutzelementen als Hochwasserschutz ist technisch möglich und durchführbar, wurde aber aufgrund der Wirtschaftlichkeit verworfen. Der ermittelte Preis von 4.968 €/Stk. bezieht sich auf aktuelle Mittelpreise einer Ausschreibung diesen Jahres (2015) und spiegelt somit den tatsächlichen Einbaupreis wieder. Unverbindliche Herstellerpreise beinhaltet oft nicht den vollen Umfang und variieren daher zu den späteren tatsächlichen Preisen.
Aus Erfahrung sind Mittelpreise aus früheren Ausschreibungen wesentlich genauer und dienen daher als Referenz für die Berechnung von Baukosten.
Bei einer Beschränkung der Länge der Glaswand auf die Länge der Wohnhäuser von 323,57 m auf 280 m ergibt sich ein Preis von 280 m (Länge der Häuserfront) / 1,31 m (Breite der Glaselemente) = 214 Stk. * 4.968 €/Stk = 1.063.152 € für den Bau der Glaselemente. Die Kostenersparnis würde gegenüber der vorangegangenen Kostenschätzung bei 1.227.096 € - 1.063.152 € = 163.944 € liegen.
Durch den Wegfall von 43,57 m Glaselementen wird für diesen Abschnitt zusätzlicher Beton benötigt wodurch die Kostenersparnis wieder geschmälert wird. Die Mehrkosten gegenüber der Betonlösung würden weiterhin bei 900.000 € bis 950.000 € bleiben.
2. Frage: Wenn die Planung der Höherlegung der Industriestraße als nicht zumutbar aufgegeben wurde, warum kann dann die Betonlösung nicht ebenfalls als unzumutbar eingestuft werden?
2. Antwort: Die Höherlegung der Industriestraße stellte zum seinerzeitigen Planungsstand die günstigste Lösung ohne negative Auswirkungen auf den Küstenschutz dar. Mit weiterem Voranschreiten der Planung ergaben sich Änderungen in der Statik, so dass die zuvor berechnete Ersparnis ausblieb. Die Höherlegung der Industriestraße wurde somit teurer als die beiden Alternativen. Zusätzlich gab es rechtliche Bedenken bezüglich der Verkehrssicherung.
3. Frage: Wenn die Betonlösung kommen sollte, kann diese nicht in irgendeiner Weise ansprechender gestaltet werden?
3. Antwort: Es gibt die Möglichkeit, eine Strukturmatte in die Schalung einzubetten. Dadurch können verschiede optische Darstellungen auf der Betonwand erstellt werden. So könnte die gesamte Betonwand die Optik einer gemauerten Wand bekommen. Da solche Maßnahmen allerdings nicht für den Küstenschutz relevant sind, ist die Frage nach der Finanzierung ebenfalls offen. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde wäre denkbar.
4. Frage: Kann von der Weserseite aus ein Erdwall gegen die Betonwand bzw. alte Spundwand aufgeschüttet werden, damit der Eindruck einer massiven Mauer nicht so stark ausfällt?
4. Antwort: Ein Erdwall hätte aus statischer Sicht keinerlei Vorteile. Die vorhandene Spundwand ist in jedem Fall ohne eine solche Aufschüttung bei allen drei Varianten (Glasbauelemente, Beton, Stahl) tragfähig. Gleichzeitig würde durch die Errichtung eines Erdwalls unnötig viel Fläche überbaut werden. Wir sind der Ansicht, dass es bessere Möglichkeiten gibt, den „Eindruck einer massiven Betonmauer“ durch andere Maßnahmen zu reduzieren (siehe hierzu Pkt. 2.3.).
5. Frage: Wie verhält sich die Erhöhung der Spundwand zur Absturzgefährdung speziell für Kinder?
5. Antwort: Es gibt Vorschriften die festlegen, welche Absturzsicherung bei welcher Höhe einzuhalten ist. Diese werden bei der Planung berücksichtigt.
3.) Deichverteidigungsweg und die zugehörige Entwässerung
1. Frage: Ist ein drei Meter breiter Deichverteidigungsweg mit Auslegung für Schwerlastverkehr notwendig?
1. Antwort: Eine absolute Sicherheit in Bezug auf den Küstenschutz kann nicht gegeben werden. Es ist deshalb unabdingbar, eine Verteidigungslinie zu errichten, so dass bei einer sehr schweren Sturmflut die nötige Infrastruktur vorhanden ist, um die Deichlinie und damit die Bewohner schützen zu können. Gleichzeitig dient dieser als Unterhaltungsweg, um später anfallende Reparaturen und Instandsetzungen durchzuführen.
2. Frage: Der vorhandene Spazierweg hinter der Spundwand liegt derzeit höher als die Grundstücke der Hauseigentümer. Ist für die zukünftige Entwässerung gesorgt?
2. Antwort: Die Entwässerung des Deichverteidigungsweges und der damit verbundene Schutz der Grundstücke vor Regenwasser muss gewährleistet werden. Eine Drainage mit Entwässerungsbauwerken ist derzeit vorhanden und wird im Zuge des Verfahrens überprüft und gegebenenfalls an die neuen Bedingungen angepasst werden müssen.
4.) Deichverteidigungsweg in Bardenfleth, Gemeinde Berne
1. Frage: Wieso ist in der Gemeinde Berne, Bardenfleth, kein Deichverteidigungsweg nötig und nur ein asphaltierter Spazierweg vorhanden?
1. Antwort: Der Deichverteidigungsweg ist, wie auch der geplante in Lemwerder, aus Beton und hat eine Breite von 3,00 m.
5.) Abholzung des Lärmschutzwalls und Höherlegung des Wohnmobilstellplatzes
1. Frage: Eine Abholzung des Lärmschutzwalls mindert die Lebens- und Wohnqualität und zusätzlich wird der Lärm für die Anwohner deutlich erhöht. Wie stellen Sie sich das vor?
1. Antwort: Zunächst kann festgehalten werden, dass Bäume keinen nennenswerten Einfluss auf die Schallreduzierung haben. Schallreduzierend wirken lediglich massive Körper wie der Wall an sich. Durch die Abholzung des „Waldes“ würde keine höhere Lärmbelastung entstehen als sie derzeit gegeben ist. Zur Konkretisierung dieser Aspekte bei den hier in Rede stehenden Randbedingungen wird ein Akustikbüro eingeschaltet. Dieses soll ergänzend konkrete Vorschläge zur Reduzierung der Lärmbelastung erarbeiten.
Zusätzlich untersuchen wir derzeit alternative Möglichkeiten, um eine Abholzung zu vermeiden oder zu reduzieren.
2. Frage: Kann der Wohnmobilstellplatz nicht verlegt werden?
2. Antwort: Auf diesen Umstand hat der NLWKN keinen Einfluss. Wir planen die Realisierung des Hochwasserschutzes. Ob die Fläche anschließend als Wohnmobilstellplatz genutzt wird oder nicht, obliegt allein der Gemeinde.
3. Frage: Kann nicht nur die Zufahrtsstraße (Betonstraße) auf dem Wohnmobilstellplatz um 1,00 m erhöht werden?
3. Antwort: Dies ist natürlich technisch machbar. Das Problem bei dieser Umsetzung ist der erforderliche Erhalt des westlichen Zufahrtstores der Fa. Lürssen. Die Alternative zur Höherlegung des Wohnmobilstellplatzes ist der Bau eines Scharts anstelle des Tores. Bei einem Schart sind die Investitions- und späteren Wartungskosten wesentlich höher. Gleichzeitig stellt dies eine Schwachstelle in der Deichlinie dar und ist im Küstenschutz grundsätzlich zu vermeiden. Im Ernstfall muss geschultes Personal vorhanden sein um dieses zu bedienen und zu schließen und es müssen regelmäßige Prüfung durchgeführt werden, die die Funktionalität des Schart bestätigen. Dies birgt zusätzliche Kosten und Risiken.
4. Frage: Nach dem neuen Flächennutzungsplan ist der Ritzenbütteler Sand als Mischwohnbaugebiet deklariert. Kann der Wohnmobilstellplatz nicht dorthin verlegt werden?
4. Antwort: Auf die Erstellung des Flächennutzungsplanes hat der NLWKN keinen Einfluss. Ob der Wohnmobilstellplatz verlegt oder abgeschafft werden kann obliegt allein der Gemeinde Lemwerder.
6.) Das ehem. Spülfeld Mövensand (Ritzenbüteler Sand)
1. Frage: In der Projektbeschreibung wird von einer Mindesthöhe NN +7,70 m gesprochen. Wie kann der Mövensand die nötige Höhe besitzen, wenn dieser mit stellenweise 7,60 m ausgewiesen wird?
1. Antwort: Die Berechnung der erforderlichen Solldeichhöhen (Bestick) durch die Forschungsstelle Küste im NLWKN ist abhängig von der Lage und Geometrie des Küstenabschnitts. Aufgrund der Lage der Spundwand ist dort mit höheren Wasserständen zu rechnen als im Bereich des Ritzenbüteler Sand. Der Eintrittswinkel der Wellen hat darauf einen großen Einfluss, so dass im Bereich des Ritzenbüteler Sand ein Bestick von NN + 7,50 und im Bereich der Spundwand ein Bestick von NN + 7,70 m erforderlich ist. Im Bereich der Lürssen Werft ist der Eintrittswinkel so ungünstig, dass das dortige Bestick bei NN + 8,00 m liegt.
7.) Kompensationsflächen
1. Frage: Der Bolzplatz neben der Weserstraße ist als damalige Kompensationsfläche für die Erweiterung des Lürssen Geländes errichtet worden. Wieso soll dieser jetzt durch eine Erweiterung der Böschung verkleinert werden?
1. Antwort: Die Erweiterung der Böschung dient dazu die angehobenen Wege zu stützen. Die Böschung muss am höchsten Punkt um ca. 3,00 m erweitert werden. Inwiefern das im Konflikt mit früheren Kompensationsmaßnahmen steht, muss mit der Gemeinde noch abschließend geklärt werden. U.U. müssen andere Lösungen gefunden werden.
1.) Einsatz eines mobilen Hochwasserschutz
1. Frage: Ein mobiler Hochwasserschutz wäre die beste Lösung. Wieso wird dieser nicht in Erwägung gezogen?
1. Antwort: Ein mobiler Hochwasserschutz kann in der Gemeinde Lemwerder – wie auch an der gesamten niedersächsischen Küstenschutzlinie – nicht eingesetzt werden. Für den Aufbau eines mobilen Hochwasserschutzes sind gewisse Vorlaufzeiten nötig. Die im Ernstfall vorhandene Vorlaufzeit kann nicht mit absoluter Sicherheit vorausgesagt werden. Die Forschungsstelle Küste im NLWKN kann hierzu aus der Erfahrung heraus mitteilen, dass kurzfristige und deutliche Verstärkungen der Sturmflut im Bereich des Möglichen liegen und deshalb keine „Mindestvorwarnzeit“ beziffert werden kann. Bei ungünstigen Wetterverhältnissen ist es denkbar, dass nicht genügend Zeit für den Aufbau des Hochwasserschutzes vorhanden ist und die Siedlung dadurch überflutet werden würde.
Gleichzeitig ist der mobile Hochwasserschutz sehr wartungsintensiv. Es bedarf geschulten Bedienpersonals und routinemäßiger Probeschließungen. Die Balken und Stützen müssen sicher gelagert, verwahrt und regelmäßig überprüft werden. Wartungsverträge mit privaten Unternehmen sind auszuschließen, da auch diese keine abschließende Gewähr für ein rechtzeitiges Schließen der Schutzeinrichtungen geben können bzw. im Katastrophenfall deren Schadenshaftung nicht im Verhältnis zum Schadenspotential steht.
2.) Der Bau von Glasschutzelementen als Alternative zu Beton und Stahl
1. Frage: Die Berechnung der Kosten für Glaselemente ist zu hoch. Wie kommen derartige Preise zustande?
1. Antwort: Der Bau von Glasschutzelementen als Hochwasserschutz ist technisch möglich und durchführbar, wurde aber aufgrund der Wirtschaftlichkeit verworfen. Der ermittelte Preis von 4.968 €/Stk. bezieht sich auf aktuelle Mittelpreise einer Ausschreibung diesen Jahres (2015) und spiegelt somit den tatsächlichen Einbaupreis wieder. Unverbindliche Herstellerpreise beinhaltet oft nicht den vollen Umfang und variieren daher zu den späteren tatsächlichen Preisen.
Aus Erfahrung sind Mittelpreise aus früheren Ausschreibungen wesentlich genauer und dienen daher als Referenz für die Berechnung von Baukosten.
Bei einer Beschränkung der Länge der Glaswand auf die Länge der Wohnhäuser von 323,57 m auf 280 m ergibt sich ein Preis von 280 m (Länge der Häuserfront) / 1,31 m (Breite der Glaselemente) = 214 Stk. * 4.968 €/Stk = 1.063.152 € für den Bau der Glaselemente. Die Kostenersparnis würde gegenüber der vorangegangenen Kostenschätzung bei 1.227.096 € - 1.063.152 € = 163.944 € liegen.
Durch den Wegfall von 43,57 m Glaselementen wird für diesen Abschnitt zusätzlicher Beton benötigt wodurch die Kostenersparnis wieder geschmälert wird. Die Mehrkosten gegenüber der Betonlösung würden weiterhin bei 900.000 € bis 950.000 € bleiben.
2. Frage: Wenn die Planung der Höherlegung der Industriestraße als nicht zumutbar aufgegeben wurde, warum kann dann die Betonlösung nicht ebenfalls als unzumutbar eingestuft werden?
2. Antwort: Die Höherlegung der Industriestraße stellte zum seinerzeitigen Planungsstand die günstigste Lösung ohne negative Auswirkungen auf den Küstenschutz dar. Mit weiterem Voranschreiten der Planung ergaben sich Änderungen in der Statik, so dass die zuvor berechnete Ersparnis ausblieb. Die Höherlegung der Industriestraße wurde somit teurer als die beiden Alternativen. Zusätzlich gab es rechtliche Bedenken bezüglich der Verkehrssicherung.
3. Frage: Wenn die Betonlösung kommen sollte, kann diese nicht in irgendeiner Weise ansprechender gestaltet werden?
3. Antwort: Es gibt die Möglichkeit, eine Strukturmatte in die Schalung einzubetten. Dadurch können verschiede optische Darstellungen auf der Betonwand erstellt werden. So könnte die gesamte Betonwand die Optik einer gemauerten Wand bekommen. Da solche Maßnahmen allerdings nicht für den Küstenschutz relevant sind, ist die Frage nach der Finanzierung ebenfalls offen. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde wäre denkbar.
4. Frage: Kann von der Weserseite aus ein Erdwall gegen die Betonwand bzw. alte Spundwand aufgeschüttet werden, damit der Eindruck einer massiven Mauer nicht so stark ausfällt?
4. Antwort: Ein Erdwall hätte aus statischer Sicht keinerlei Vorteile. Die vorhandene Spundwand ist in jedem Fall ohne eine solche Aufschüttung bei allen drei Varianten (Glasbauelemente, Beton, Stahl) tragfähig. Gleichzeitig würde durch die Errichtung eines Erdwalls unnötig viel Fläche überbaut werden. Wir sind der Ansicht, dass es bessere Möglichkeiten gibt, den „Eindruck einer massiven Betonmauer“ durch andere Maßnahmen zu reduzieren (siehe hierzu Pkt. 2.3.).
5. Frage: Wie verhält sich die Erhöhung der Spundwand zur Absturzgefährdung speziell für Kinder?
5. Antwort: Es gibt Vorschriften die festlegen, welche Absturzsicherung bei welcher Höhe einzuhalten ist. Diese werden bei der Planung berücksichtigt.
3.) Deichverteidigungsweg und die zugehörige Entwässerung
1. Frage: Ist ein drei Meter breiter Deichverteidigungsweg mit Auslegung für Schwerlastverkehr notwendig?
1. Antwort: Eine absolute Sicherheit in Bezug auf den Küstenschutz kann nicht gegeben werden. Es ist deshalb unabdingbar, eine Verteidigungslinie zu errichten, so dass bei einer sehr schweren Sturmflut die nötige Infrastruktur vorhanden ist, um die Deichlinie und damit die Bewohner schützen zu können. Gleichzeitig dient dieser als Unterhaltungsweg, um später anfallende Reparaturen und Instandsetzungen durchzuführen.
2. Frage: Der vorhandene Spazierweg hinter der Spundwand liegt derzeit höher als die Grundstücke der Hauseigentümer. Ist für die zukünftige Entwässerung gesorgt?
2. Antwort: Die Entwässerung des Deichverteidigungsweges und der damit verbundene Schutz der Grundstücke vor Regenwasser muss gewährleistet werden. Eine Drainage mit Entwässerungsbauwerken ist derzeit vorhanden und wird im Zuge des Verfahrens überprüft und gegebenenfalls an die neuen Bedingungen angepasst werden müssen.
4.) Deichverteidigungsweg in Bardenfleth, Gemeinde Berne
1. Frage: Wieso ist in der Gemeinde Berne, Bardenfleth, kein Deichverteidigungsweg nötig und nur ein asphaltierter Spazierweg vorhanden?
1. Antwort: Der Deichverteidigungsweg ist, wie auch der geplante in Lemwerder, aus Beton und hat eine Breite von 3,00 m.
5.) Abholzung des Lärmschutzwalls und Höherlegung des Wohnmobilstellplatzes
1. Frage: Eine Abholzung des Lärmschutzwalls mindert die Lebens- und Wohnqualität und zusätzlich wird der Lärm für die Anwohner deutlich erhöht. Wie stellen Sie sich das vor?
1. Antwort: Zunächst kann festgehalten werden, dass Bäume keinen nennenswerten Einfluss auf die Schallreduzierung haben. Schallreduzierend wirken lediglich massive Körper wie der Wall an sich. Durch die Abholzung des „Waldes“ würde keine höhere Lärmbelastung entstehen als sie derzeit gegeben ist. Zur Konkretisierung dieser Aspekte bei den hier in Rede stehenden Randbedingungen wird ein Akustikbüro eingeschaltet. Dieses soll ergänzend konkrete Vorschläge zur Reduzierung der Lärmbelastung erarbeiten.
Zusätzlich untersuchen wir derzeit alternative Möglichkeiten, um eine Abholzung zu vermeiden oder zu reduzieren.
2. Frage: Kann der Wohnmobilstellplatz nicht verlegt werden?
2. Antwort: Auf diesen Umstand hat der NLWKN keinen Einfluss. Wir planen die Realisierung des Hochwasserschutzes. Ob die Fläche anschließend als Wohnmobilstellplatz genutzt wird oder nicht, obliegt allein der Gemeinde.
3. Frage: Kann nicht nur die Zufahrtsstraße (Betonstraße) auf dem Wohnmobilstellplatz um 1,00 m erhöht werden?
3. Antwort: Dies ist natürlich technisch machbar. Das Problem bei dieser Umsetzung ist der erforderliche Erhalt des westlichen Zufahrtstores der Fa. Lürssen. Die Alternative zur Höherlegung des Wohnmobilstellplatzes ist der Bau eines Scharts anstelle des Tores. Bei einem Schart sind die Investitions- und späteren Wartungskosten wesentlich höher. Gleichzeitig stellt dies eine Schwachstelle in der Deichlinie dar und ist im Küstenschutz grundsätzlich zu vermeiden. Im Ernstfall muss geschultes Personal vorhanden sein um dieses zu bedienen und zu schließen und es müssen regelmäßige Prüfung durchgeführt werden, die die Funktionalität des Schart bestätigen. Dies birgt zusätzliche Kosten und Risiken.
4. Frage: Nach dem neuen Flächennutzungsplan ist der Ritzenbütteler Sand als Mischwohnbaugebiet deklariert. Kann der Wohnmobilstellplatz nicht dorthin verlegt werden?
4. Antwort: Auf die Erstellung des Flächennutzungsplanes hat der NLWKN keinen Einfluss. Ob der Wohnmobilstellplatz verlegt oder abgeschafft werden kann obliegt allein der Gemeinde Lemwerder.
6.) Das ehem. Spülfeld Mövensand (Ritzenbüteler Sand)
1. Frage: In der Projektbeschreibung wird von einer Mindesthöhe NN +7,70 m gesprochen. Wie kann der Mövensand die nötige Höhe besitzen, wenn dieser mit stellenweise 7,60 m ausgewiesen wird?
1. Antwort: Die Berechnung der erforderlichen Solldeichhöhen (Bestick) durch die Forschungsstelle Küste im NLWKN ist abhängig von der Lage und Geometrie des Küstenabschnitts. Aufgrund der Lage der Spundwand ist dort mit höheren Wasserständen zu rechnen als im Bereich des Ritzenbüteler Sand. Der Eintrittswinkel der Wellen hat darauf einen großen Einfluss, so dass im Bereich des Ritzenbüteler Sand ein Bestick von NN + 7,50 und im Bereich der Spundwand ein Bestick von NN + 7,70 m erforderlich ist. Im Bereich der Lürssen Werft ist der Eintrittswinkel so ungünstig, dass das dortige Bestick bei NN + 8,00 m liegt.
7.) Kompensationsflächen
1. Frage: Der Bolzplatz neben der Weserstraße ist als damalige Kompensationsfläche für die Erweiterung des Lürssen Geländes errichtet worden. Wieso soll dieser jetzt durch eine Erweiterung der Böschung verkleinert werden?
1. Antwort: Die Erweiterung der Böschung dient dazu die angehobenen Wege zu stützen. Die Böschung muss am höchsten Punkt um ca. 3,00 m erweitert werden. Inwiefern das im Konflikt mit früheren Kompensationsmaßnahmen steht, muss mit der Gemeinde noch abschließend geklärt werden. U.U. müssen andere Lösungen gefunden werden.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Kai Wienken
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Brake-Oldenburg
Heinestraße 1
D-26919 Brake
Tel: +49 (0)4401 / 926-336