Generalpläne für Insel- und Küstenschutz
Ausbauprogramme für Niedersachsen stehen fest
Drei wichtige Grundlagenwerke bilden die Richtschnur der aktuellen Arbeiten im Küsten- und Inselschutz.
Der 2007 erschienene "Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen - Festland" untersuchte den Handlungsbedarf entlang der niedersächsischen und bremischen Festlandsküste und kam zu dem Ergebnis, dass alleine in Niedersachsen rund 125 Kilometer Deiche erhöht und verstärkt werden müssten. Hierfür und für den Deichbau flankierende Maßnahmen wie den Bau von Teekabfuhrwegen und Deichverteidigungswegen veranschlagte der Plan einen Finanzbedarf von etwa 500 Millionen Euro. Die konkret bezeichneten erforderlichen Maßnahmen bilden seither die Grundlage für die Arbeit der Küstenschützer und die Fortschreibung der Prioritätenliste, die das Umweltministerium gemeinsam mit den Deichverbänden und dem NLWKN erarbeitet. Gebaut werden muss vor allem an der Jade und der Weser.
2011 komplettierte der NLWKN seine Grundlagenarbeit mit der Vorlage des "Generalplan Küstenschutz - Ostfriesische Inseln", in dem sämtliche Küstenschutzanlagen auf den Inseln systematisch erfasst und vermessen wurden. Das Ergebnis zeigte, dass etliche Kilometer Deiche, Schutzdünen und Deckwerke verstärkt werden mussten, wofür etwa 300 Millionen Euro an Investitionsmitteln kalkuliert wurden. Auch im Inselschutz dient der Plan seither als Arbeitsgrundlage für die Planung der jeweiligen Projekte. Den Schutz der Inseln betrachten die Küstenschützer als zwingend: Sie sind einerseits bedeutenden Tourismusstandorte und damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Niedersachsen. Andererseits bilden sie einen wichtigen Bestandteil des Küstenschutzsystems für die Festlandsküste, da sie als vorgelagerte Wellenbrecher wirken.
Im Jahr 2020 erstellte der NLWKN den "Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Schutzdeiche", welcher die Deiche in den gezeitenbeeinflussten Flüssen oberhalb der Sperrwerke thematisiert. Der Generalplan beinhaltet eine Bestandsaufnahme aller Schutzanlagen und ermöglicht damit erstmals einen vollständigen Überblick über die rund 600 Kilometer lange Deichlinie aller Schutzdeiche in Niedersachsen und Bremen.
Der Investitionsbedarf von 625 Mio. € stellt einen Orientierungsrahmen für erforderliche Maßnahmen an den Schutzdeichen dar. Neben dem Abbau prioritärer Defizite wird als wesentliches Ziel formuliert, auf Basis des Generalplans flussgebiets-, bzw. gewässerspezifisch, integrierte, ganzheitliche Konzepte und Planungen zu erstellen. Diese zielen auf die Entwicklung robuster Schutzdeichsysteme bestehend aus Schutzdeichen, Poldern und Retentionsflächen, welche eine Anpassung an sich verändernde klimatisch-hydrologische Rahmenbedingungen ermöglichen.
Insel- und Küstenschutz ist eine Daueraufgabe. Seit 1955 hat Niedersachsen mehr als 2,4 Milliarden Euro in den Küstenschutz investiert. Die Finanzierung von Küstenschutzmaßnahmen erfolgt weitgehend aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" des Bundes und der Länder. Zusätzlich werden Mittel der Europäischen Union eingesetzt. Jährlich investiert das Niedersächsische Umweltministerium in den Schutz der niedersächsischen Küsten mehr als 60 Millionen Euro.
Der Generalpläne zum Insel- und Küstenschutz in gedruckter Form sind vergriffen. In der Infospalte stehen sie Ihnen aber zum Download zur Verfügung.
Dünen, Salzwiesen und die vorgelagerten Watten und Sandbänke der Ostfriesischen Inseln (hier: Baltrum) sind durch den Nationalpark besonders geschützt.
(nicht vollständig barrierefrei)
Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen Teil 3 - Schutzdeiche
(PDF, 12,57 MB)
Diese Version wurde im Juli 2011 aktualisiert und entspricht nicht der gedruckten Ausgabe vom Mai 2010. Der fachliche Inhalt ist unverändert. (nicht vollständig barrierefrei)
Generalplan Küstenschutz Teil 2 - Ostfriesischen Inseln
(PDF, 3,81 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.06.2009
zuletzt aktualisiert am:
12.02.2021