Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Achim Stolz
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222
In früheren Zeiten waren Gefährdungslagen durch Sturmfluten oft nicht rechtzeitig oder nur mit geringer Vorwarnfrist zu erkennen. Die Bestrebungen des Landes Niedersachsen zielten darauf ab, die Vorlaufzeiten für die Einschätzung möglicher Gefährdungen deutlich zu verlängern.
Eine wichtige Voraussetzung hierfür war die Entwicklung numerischer Wettermodelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die seit 1998 eine höhere Zuverlässigkeit mehrtägiger Windprognosen mit sich brachte. Dank dieser zeitnah und großräumig verfügbaren Daten kann ein in der südlichen Nordsee entstehender Windstau ermittelt und die dadurch mögliche Entwicklung einer Sturmflut frühzeitiger eingeschätzt werden.
Verfahrensablauf
Der Ablauf des Sturmflutwarndienstes erfolgt in mehrstufiger Beobachtung und Beurteilung der Wind- und Stauentwicklung. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass die Entwicklung langfristig und großräumig verfolgt und die Prognose mit abnehmender Vorlaufzeit immer genauer wird. Trends und Veränderungen von bis zu acht Windvorhersagen werden erkannt und in der Stauvorhersage berücksichtigt. Zudem finden Stauprognosen anderer Institutionen wie dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Eingang in die Entscheidung.
In den Sturmflutwarnungen werden die Abweichungen des erwarteten Scheitelwasserstandes zum Mittleren Tidehochwasser (MThw) an den Leitpegeln Norderney, Emden und Cuxhaven genannt. Die Meldungen werden je nach angenommener Gefährdungslage an die betroffenen sowie zuständigen Institutionen geschickt.
Die konkrete Durchführung des vorsorglichen Sturmflutwarndienstes erfolgt in mehreren Schritten:
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