Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege (NuK)
Im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und Regionale Akteur:innen) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds und die Länder Niedersachsen und Bremen Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen unterstützt. Mit diesem Vorhaben werden Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz sowie zum Moormanagement gefördert. Ziel der Förderung ist es, einen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt durch eine nachhaltige naturschutzfachlich optimierte Flächenbewirtschaftung und Landschaftspflege zu leisten und gleichzeitig eine ausgewogene sowie klima- und umweltschonende Entwicklung der ländlichen Gebiete zu fördern.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Netzwerken und Kooperationen zur Landschaftspflege im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen wurde für die neue ELER-Förderperiode 2023 bis 2027 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 31 vom 23. August 2023.
Die Frist für das Antragsverfahren für Bremer Projekte, wird auf den Zeitraum vom 1. August 2024 bis 31. August 2024 festgelegt.
Die verbindliche Frist für das Antragsverfahren niedersächsischer Projekte, wird auf den Zeitraum vom 15. Oktober 2024 bis 30. November 2024 festgelegt.
Die maximale Laufzeit der Projekte ist auf den 31.12.2028 befristet. Der Antragsvordruck besteht aus zwei Teilen (Stammdatenblatt und Antragsvordruck NuK).
Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Vordrucks an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten.
Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingeht. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang.
Die einzureichenden Unterlagen sind dem Zuwendungsantrag - abhängig vom Vorhaben - zu entnehmen..
Gefördert werden Kooperationen zum Naturschutz, insbesondere in Gebieten mit Bedeutung für die biologische Vielfalt: Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Großschutzgebiete, sonstige Gebiete mit bedeutsamen Vorkommen von Lebensräumen und Arten sowie für den Biotopverbund bedeutsame Bereiche der Kulturlandschaft.
Eine Förderung von Kooperationen zum Moormanagement soll schwerpunktmäßig in der Programmkulisse „Niedersächsische Moorlandschaften“ erfolgen.
Gegenstand der Förderung von "Kooperationen" kann sein (auszugsweise):- Aufbau neuer Formen der Zusammenarbeit zur Anbahnung daraus resultierender Vorhaben, welche u. a.
- zur kooperativen Steuerung beim Management von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit Bedeutung für die biologische Vielfalt,
- zur Förderung einer moorschonenden Bewirtschaftung und Entwicklung in Moorgebieten und deren Management,
- zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft,
- zu einer klima- und umweltschonenden Landbewirtschaftung und -nutzung
beitragen - Unterstützung bestehender Formen der Zusammenarbeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit zur Anbahnung daraus resultierender Vorhaben, welche die unter Nummer 2.1.1 aufgeführten Ziele verfolgen. Bisher bereits unterstützte Tätigkeiten können bei deren Fortführung nicht gefördert werden
- Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Neugründung und Erweiterung von Kooperationen (z. B. auch regionale Konzepte für Kooperationen)
- Erstellung und Umsetzung von Durchführbarkeitsstudien/Erhebungen und Plänen (z. B. Aktionspläne)
Gegenstand der Förderung von " Erfahrungs- und Informationsaustausch zur Akzeptanzförderung und verbesserten Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen" kann sein (auszugsweise):
- Austausch der Kooperation z. B. mit Forschungseinrichtungen, Verbänden, Behörden sowie Akteuren im ländlichen Raum zur Konzeption und Anwendung neuer Verfahren, Technologien und Produkte
- Austausch zwischen Kooperationen zur Vernetzung von Akteuren der ländlichen Entwicklung, um erfolgreich Strategien lokaler Entwicklung zu erarbeiten
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte.
Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter dem folgenden Link:
Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:
Ansprechpartner der BewilligungsstelleHier finden Sie Hinweise und Leitlinien zur Vergabe und der verstärkten Vergabeprüfung.
(nicht vollständig barrierefrei)
Förderrichtlinie NuK
(PDF, 0,06 MB)
Teil 1 - Stammdatenblatt 2023.1 _NLWKN.pdf
(PDF, 2,01 MB)
Teil 2 - Antragsvordruck [2024-01]
(DOCX, 0,06 MB)
Allgemeine Erklärung [2024-04]
(PDF, 0,17 MB)
Erklärung Förderung Umsatzsteuer national.docx
(DOCX, 0,03 MB)
Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach DSGVO_NuK.docx
(DOCX, 0,02 MB)
Merkblatt Interessenkonflikte [2023-05]
(PDF, 0,11 MB)
Merkblatt zum vorzeitigen Beginn [2023-05]
(PDF, 0,06 MB)
Merkblatt Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften [2024-09]
(PDF, 0,58 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Weimann
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/2209-124