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Einleitung radioaktiver Stoffe nach Wasserrecht

Zur Produktion nutzen viele Betriebe Wasser, das aus den angrenzenden Fließgewässern entnommen wird. Diese Entnahme bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die die Nutzung und Ableitung des Wassers nach geltenden Rechtsvorschriften und dem Stand von Wissenschaft und Technik regelt.

    Grundlage der wasserrechtlichen Erlaubnis sind das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) und das Niedersächsische Wassergesetz (NWG). Da in Produktion, Forschung und Medizin zusätzlich Radionuklide Anwendung finden, sind hier weitere Gesetze, Verordnungen und Regelungen notwendig, die Eingang in die Genehmigung zur Entnahme, Nutzung und Ableitung des Wassers finden. Dazu gehören das Atomgesetz (AtG), das die Nutzung der Kernenergie und ionisierenden Strahlung in Deutschland regelt, sowie die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die zum Schutz der Bevölkerung erlassen wurde. Für das Gebiet der Kerntechnik wurden zusätzlich sicherheitstechnische Regeln (Regeln des kerntechnischen Ausschusses - KTA) erstellt, die ebenfalls Eingang in die wasserrechtliche Erlaubnis gefunden haben.


    Artikel-Informationen

    Ansprechpartner/in:
    Frau Helga Meyering

    Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
    An der Scharlake 39
    31135 Hildesheim
    Tel: +495121509128

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