Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Helga Meyering
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +495121509128
Grundlage der wasserrechtlichen Erlaubnis sind das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) und das Niedersächsische Wassergesetz (NWG). Da in Produktion, Forschung und Medizin zusätzlich Radionuklide Anwendung finden, sind hier weitere Gesetze, Verordnungen und Regelungen notwendig, die Eingang in die Genehmigung zur Entnahme, Nutzung und Ableitung des Wassers finden. Dazu gehören das Atomgesetz (AtG), das die Nutzung der Kernenergie und ionisierenden Strahlung in Deutschland regelt, sowie die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die zum Schutz der Bevölkerung erlassen wurde. Für das Gebiet der Kerntechnik wurden zusätzlich sicherheitstechnische Regeln (Regeln des kerntechnischen Ausschusses - KTA) erstellt, die ebenfalls Eingang in die wasserrechtliche Erlaubnis gefunden haben.
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Frau Helga Meyering
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An der Scharlake 39
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