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Die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA)

Kommt es zu Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffe außerhalb ihres bestimmungsgemäßen Verbleibs, werden sie insbesondere gesetzeswidrig verwendet oder könnten sich dadurch erhebliche Gefahren für die Bevölkerung oder Einzelne der Bevölkerung ergeben, sind Maßnahmen zu treffen, die mit Nuklearspezifischer Gefahrenabwehr (NGA) und nuklearer Nachsorge bezeichnet werden. Ereignen sich diese Zwischenfälle mit radioaktiven Stoffen in Niedersachsen, sind die niedersächsischen Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Der NLWKN verfügt über die Sachverständige Stelle Strahlenschutz, die von den Gewerbeaufsichtsämtern zur Bewältigung des Zwischenfalls herangezogen werden kann. Die Sachverständige Stelle Strahlenschutz berät das weitere Vorgehen, stellt radioaktive Funde sicher, unterbreitet Vorschläge für die Nachsorge, dokumentiert, protokolliert und berichtet.

Grundlage dafür ist ein gemeinsamer Runderlass der niedersächsischen Ministerien für Umwelt (MU), Inneres (MI) und Justiz (MJ) aus dem Jahre 1998. Wird vom NLWKN oder dem Gewerbeaufsichtsamt die Gefahrenlage durch radioaktive Stoffe als sehr hoch eingeschätzt, sodass weitere Unterstützung notwendig wird (z. B. schmutzige Bombe (Sprengladung mit radioaktiven Stoffen)) kann das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zur Unterstützung angefordert werden.

Blick in das Innere des NGA-Messfahrzeuges Bildrechte: NLWKN
NGA-Messfahrzeug
Ansicht von drei typischen Handmessgeräten Bildrechte: NLWKN
Typische Handmessgeräte
Ansicht eines Radiumtrinkbechers Bildrechte: NLWKN

Radiumtrinkbecher aus den 1920-er Jahren

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Markus Knauer

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 5121 509-213

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