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Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz beschäftigt sich in erster Linie mit der Vermeidung von Arbeitsunfällen und der Minimierung der Folgen bei Arbeitsunfällen. Um ein sicheres Arbeiten für die Arbeitnehmer in Deutschland zu gewährleisten, hat der deutsche Gesetzgeber umfassende Gesetze mit den zugehörigen Verordnungen und Technischen Regeln erlassen. Damit werden die entsprechenden europäischen Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Dies ist zuerst das Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen, wie z. B. die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung. Aber auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen Verordnungen kommt ebenfalls im Arbeitsschutz zum Tragen. Hier ist z. B. die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV), die Maschinen­verordnung oder die 8. ProdSV-Verordnung über die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung anzuführen.

Das System des Arbeitsschutzes ist dual aufgebaut. Neben dem o.g. staatlichen Arbeitsschutz existiert der Arbeitsschutz durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen. Diese haben entsprechende Vorschriften zum Gesundheitsschutz der Versicherten in Bereichen erlassen, zu denen noch keine entsprechenden Regelungen getroffen waren. So gibt es z. B. für den Bereich der elektromagnetischen Felder die DGUV-15 (DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) mit der zugehörigen DGUV Regel: DGUV 103-014. Zusätzlich werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sogenannte Berufsgenossenschaftliche Informationen zu verschiedenen Schwerpunktthemen, z. B. DGUV Information 203-043 Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder. Diese Berufsgenossenschaftlichen Regeln werden zurzeit aufgrund von EU-Vorgaben durch staatliche Verordnungen wie die OStrV „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“ und ergänzende staatliche Technische Regeln abgelöst.

Des Weiteren gibt es für die besonderen Gefährdungen im Bereich NIR noch das Chemikaliengesetz mit seinen Verordnungen und das Atomgesetz mit der Röntgenverordnung sowie der Strahlenschutzverordnung.

Organisation in Niedersachsen

Bei der Durchführung des Arbeitsschutzes in Betrieb und Verwaltung ist zunächst der Arbeitgeber in der Verantwortung. Um die Umsetzung des Arbeitsschutzes für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu gewährleisteten, wird der Vollzug der gegebenen Rechtssetzung durch den Arbeitgeber durch staatliche Aufsichts­behörden begleitet und überwacht. In Niedersachsen ist dies die staatliche Gewerbeaufsicht.

Niedersäsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung

Aufgaben des NLWKN im Rahmen des Arbeitsschutzes bei nichtionisierender Strahlung

Als behördliche Sachverständige Stelle für Nichtionisierende Strahlung leistet der NLWKN beratende und messtechnische Unterstützung für die staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung in Niedersachsen beim Arbeitsschutz in den Bereichen des Schutzes gegenüber elektro­magnetischen Feldern und optischer Strahlung.

Arbeitsplatz an einer Hochfrequenzplastikschweißmaschine Bildrechte: NLWKN
Arbeitsplatz an einer Hochfrequenzplastikschweißmaschine
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