Optische Strahlung
Bis Ende Juli 2010 war der Arbeitsschutz bei Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung in Deutschland bisher durch das Arbeitsschutzgesetz und für Teilbereiche durch berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Informationen abgedeckt. So z. B. für die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes bzgl. Laserstrahlung die BGV B2„Laserstrahlung“ angewendet.
Als 19. Einzelrichtlinie der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG wurde 2006 die EG-Arbeitsschutzrichtlinie 2006/25/EG (Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch physikalische Einwirkung – künstliche optische Strahlung) verabschiedet. Diese EG-Richtlinie für den Arbeitsschutz bei künstlicher optischer Strahlung wurde am 27. Juni 2010 rechtsverbindlich in Deutschland als neue „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch künstliche optische Strahlung“ (BGBl. I Nr. 38 S 969) (OStrV) umgesetzt.