Auszug aus dem NLWKN-Film "Der Zukunft verpflichtet"; hier: Strahlenschutz
- Was macht der NLWKN? -
Der NLWKN nimmt im Auftrag des Landes Niedersachsen hoheitliche Aufgaben im Strahlenschutz wahr. Die daraus resultierenden Arbeitsfelder beziehen sich sowohl auf die ionisierende Strahlung, die z. B. beim Zerfall radioaktiver Nuklide entsteht, als auch die nichtionisierende Strahlung wie z. B. elektromagnetische Felder und optische Strahlung.
Das Aufgabenspektrum im Bereich ionisierender Strahlung umfasst:
die Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen
die Überwachung der Umweltradioaktivität als Maßnahme der Strahlenschutzvorsorge
die Sachverständige Stelle für sonstige radioaktive Stoffe
die Unterstützung von Katastrophenschutzbehörden bei Lagen mit radiologischem Hintergrund
die Vorhaltung einer Einsatzgruppe für die nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA)
den Betrieb der Radonberatungsstelle des Landes Niedersachsen
den Schutz vor Radon im Rahmen des §121 Strahlenschutzgesetz
den Betrieb eines radiochemischen Labors
Der NLWKN ist die zuständige Stelle für die Überwachung der Einleitung radioaktiver Stoffe nach Wasserrecht.
Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung werden im Rahmen des Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes und der Produktsicherheit Messungen und Bewertungen von
niederfrequenten Feldern (z.B. aus der Stromversorgung)
für die niedersächsischen Aufsichtsbehörden durchgeführt.
- Hintergründe der Strahlenschutzüberwachung -
Strahlung ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Ohne natürliche Strahlenquellen wie z. B. die Sonne oder radioaktive Stoffe in der Erdkruste (z. B. Uran und Kalium) gäbe es kein Leben auf der Erde. Für alle Strahlungsarten gilt auch die Erkenntnis des Paracelsus: „All Ding’ sind Gift und nichts ohn’ Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“ Damit die „Strahlendosis“ nicht zum „Gift“ wird, hat der Gesetzgeber für den Umgang mit natürlichen und künstlichen Strahlenquellen Grenzwerte erlassen. Diese gesetzlichen Grenzwerte genügen dem Grundsatz des Strahlenschutzes „alle Strahlenexpositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden“.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist zunächst der Betreiber der jeweiligen Strahlenquelle verantwortlich, egal ob es sich um ein Kernkraftwerk, eine Mobilfunkbasisstation oder einen Laser handelt. Zusätzlich zu dieser sogenannten Eigenüberwachung wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde eine unabhängige Messstelle (z.B. der NLWKN) mit der behördlichen Überwachung bezüglich der Einhaltung von Genehmigungswerten beauftragt.
Der NLWKN bietet den niedersächsischen Aufsichtsbehörden ein flexibles und leistungsfähiges Instrument der unabhängigen messtechnischen Strahlenschutzüberwachung. Für die kerntechnischen Anlagen führt der NLWKN eine kontinuierliche messtechnische Überwachung durch. Sonstige Anlagen in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, werden im Auftrag der staatlichen Gewerbeaufsicht stichprobenartig messtechnisch überwacht. Außerdem ist der NLWKN im Rahmen von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren als behördlicher Sachverständiger tätig. Bei der Überwachung der Einleitung in Gewässer agiert der NLWKN als Aufsichtsbehörde gemäß niedersächsischem Wasserrecht. Neuere Aufgaben umfassen das Thema Radon sowie die Erweiterung des Ortsdosisleistungs-Messnetzes um niedersächsische und grenznahe kerntechnische Anlagen nach Nds. Katastrophenschutzgesetz (NKatSG).
Bildrechte: NLWKN
Radiologisches Lagezentrum an der Betriebsstelle Hildesheim