Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Hendrik Adam
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +495121509304
Mit Messprogrammen für den Routinebetrieb der Anlagen und für Störfall-/Unfallsituationen werden in Niedersachsen die im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke Emsland (KKE) und Grohnde (KWG), jeweils einschließlich Standortzwischenlager, das Transportbehälterlager und die Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben sowie die Brennelementfertigungsanlage in Lingen überwacht. Auch der Stillstandsbetrieb des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) einschließlich des Standortzwischenlagers wird überwacht. Weitere angepasste Überwachungsmaßnahmen erfolgen beim Rückbau der Kernkraftwerke Stade (KKS) und Lingen (KWL).
Der Mindestumfang der erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der Umgebungsüberwachung ist in der bundesweit geltenden „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)“ für den Genehmigungsinhaber und die unabhängige Messstelle verbindlich festgeschrieben. Der konkrete Umfang der Messprogramme ist in den jeweiligen Umgangsgenehmigungen anlagenspezifisch festgelegt.
Folgende Maßnahmen der unabhängigen Messstelle werden in der REI jeweils in Abhängigkeit von der Anlagenart geregelt:
- Überwachter Umweltbereich (z. B. Luft / äußere Strahlung)
- Art der Messung (z. B. Gamma-Ortsdosis)
- erforderliche Nachweisgrenze
- Probenahme- bzw. Messorte (Anzahl und Anordnung)
- Art und Häufigkeit der Probeentnahme und Messungen (z. B. jährliche Auswertung)
- Bemerkungen (nähere Erläuterung der Maßnahmen)
Anhand der Vorgaben dieser bundesweit geltenden Richtlinie wurden für jede der überwachten kerntechnischen Anlagen konkrete Messprogramme für den Normalbetrieb und für Störfall-/Unfallsituationen festgelegt. Die Ergebnisse dieser regelmäßig durchzuführenden Messprogramme werden in Berichten dokumentiert.
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Herr Hendrik Adam
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An der Scharlake 39
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