Mineralölhaltiges Abwasser
In den letzten Jahren sind unter anderem für Tankstellen und für die Anwendungsbe- reiche Entkonservierung, Reinigung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Verwertung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen mit regelmäßigem Anfall von mineralölhaltigem Abwasser eine Reihe von neuen und überarbeiteten Vorschriften sowie technische Regeln eingeführt worden oder als Arbeitshilfen erschienen.
Hierzu zählen u. a. §§ 58 und 59 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Abwasserverord- nung (AbwV) mit ihrem Anhang 49, das dazu erarbeitete Hintergrundpapier (HGP) „Hin- weise und Erläuterungen zu Anhang 49“, die DIN EN 858, Teile 1 und 2 „Abscheider- anlagen für Leichtflüssigkeiten“, die DIN 1999–100 „Abscheideranlagen für Leichtflüssig- keiten, Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858“ und die DIN 1999-101 „Zusätzliche Anforderungen an Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1, DIN 858-2 und DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester (FAME)“.
Die Vollzugshinweise „Mineralölhaltiges Abwasser“ sollen ergänzende Hilfestellungen für die Umsetzung der bestehenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben geben. Sie sind auf dieser Internetseite des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zu finden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.02.2013
zuletzt aktualisiert am:
12.03.2021