Aktueller Verfahrensstand
Entsprechend dem Erfassungs- und Bilanzierungskonzept reicht die BGE Anträge für Stoff- und Behälterlisteneinträge beim NLWKN zur Prüfung und Zustimmung ein. Diese Anträge basieren auf Kenntnissen über die einzulagernden Stoffe bzw. auf konkreten Bedarfsanforderungen der Ablieferungs- bzw. Abführungspflichtigen. Nach der Zustimmung des NLWKN können die jeweiligen Stoff- bzw. Behälterlisteneinträge seitens der BGE zur Verwendung freigegeben werden.
Anhand der freigegebenen Stoff- und Behälterlisteneinträge ist es den Ablieferungs- bzw. Abführungspflichtigen möglich, die zur Einlagerung vorgesehenen Abfallgebinde entsprechend dem Erfassungs- und Bilanzierungskonzept hinsichtlich der stofflichen Zusammensetzung zu beschreiben und bei der BGE anzumelden. Die BGE bestätigt hierauf im Rahmen der Produktkontrolle, die für die radioaktiven und stofflichen Aspekte erfolgt, die Einhaltung der Endlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad. Die Bilanzierung der schädlichen Bestandteile in den radioaktiven Abfällen erfolgt durch die BGE.
Die BGE teilt dem NLWKN im Rahmen einer Validierung in halbjährlichen Berichten mit, welche Radionuklide und schädlichen nichtradioaktiven Stoffe in den bereits zur Einlagerung freigegebenen Abfallgebinden enthalten sind. Da das BfS (heute BGE) Ende 2014 für mehr als 50 Abfallgebinde die Einhaltung der Endlagerungsbedingungen bestätigt hatte, wurde dem NLWKN der erste Bericht zur Validierung vom BfS zur Prüfung vorgelegt.
Nach Beginn der Einlagerung muss die BGE dem NLWKN ferner jährlich eine Bilanzierung über die in der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis begrenzten nuklidspezifischen Aktivitäten sowie die Massen der eingelagerten nichtradioaktiven Stoffe vorlegen und bewerten. Auch diese Berichte sind durch den NLWKN zu prüfen. Da sich das Endlager aktuell in der Errichtungsphase befindet, kann die zugehörige Nebenbestimmung aus der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis durch den Betreiber inhaltlich vorbereitet, jedoch noch nicht umgesetzt werden.
Begleitend zu den oben genannten Phasen der Umsetzung des Erfassungs- und Bilanzierungskonzeptes überwacht der NLWKN dessen Umsetzung. In diesem Rahmen sind z. B. revidierte verfahrensrelevante Unterlagen (z. B. Endlagerungsbedingungen) geprüft worden.
Ferner steht der NLWKN sowohl den Ablieferungs-bzw. Abführungspflichtigen in trilateralen als auch dem Betreiber in bilateralen Fachgesprächen beratend zur Verfügung.
Ein Konrad-Container bei der Beladung
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
04.02.2022
Ansprechpartner/in:
Insa Harms
NLWKN Hannover-Hildesheim
An der Scharlake 39
D-31135 Hildesheim
Tel: +49 5121 509-200
Fax: +49 5121 509-196