Hochwasserrisikomanagementpläne
Bis Ende 2015 wurden auf Grundlage der Gefahren- und Risikokarten unter Einbindung der kommunalen und verbandlichen Akteure die Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) des ersten Zyklus aufgestellt. Im zweiten Zyklus sind die Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum 22.12.2021 zu überprüfen und zu aktualisieren.
Inhalte der Hochwasserrisikomanagementpläne
In den HWRM-Plänen werden neben der Beschreibung des Gebietes die ersten beiden Schritte der Hochwasserrisikomanagement-Richtlichtlinie beschrieben:
• die Bewertung des Hochwasserrisikos und
• die Beschreibung der Hochwassergefahr und des Hochwasserrisikos.
Wichtiger Bestandteil der Pläne sind Maßnahmen zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen. Dabei werden ausdrücklich nicht nur bauliche Maßnahmen wie Deiche und Hochwasserrückhaltebecken betrachtet, sondern z. B. auch vorsorgende Maßnahmen wie eine angemessene Berücksichtigung der Belange des Hochwasserrisikomanagements in der Bauleitplanung, hochwasserangepasste Bauweisen oder auch Verbesserungen bei den Warndiensten und des Katastrophenschutzes. Es geht darum, die bewährten Instrumente aus den verschiedenen Rechtsbereichen in einem Plan zusammenzutragen.
Prozess der Aufstellung
In der Richtlinie werden flussgebietsweite HWRM-Pläne gefordert. Um die Pläne länderübergreifend aufzustellen, koordinieren die Flussgebietsgemeinschaften den Prozess und erstellen nationale HWRM-Pläne. Die HWRM-Pläne für die einzelnen Flussgebietseinheiten finden Sie unter den nächsten Navigationspunkten.
In Niedersachsen ist der NLWKN für die Aufstellung der HWRM-Pläne zuständig (§ 1 Nr. 20 ZustVO-Wasser vom 10. März 2011). Damit ist das Land Niedersachsen nicht verpflichtet, für die zuständigen Kommunen und Verbände die in den Plänen enthaltenen Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Vielmehr ist es Aufgabe des Landes, die HWRM-Pläne aufzustellen. Neben der Moderation des Aufstellungsprozesses, versucht das Land durch die Veröffentlichung der Karten sowie durch Informationsveranstaltungen ein Hochwasserbewusstsein bei allen Beteiligten im Hochwasserschutz zu schaffen.
Daher hat der NLWKN alle öffentlichen Institutionen in den Risikogebieten mit Zuständigkeiten im Hochwasserrisikomanagement darum gebeten, sich aktiv an der Aufstellung der HWRM-Pläne zu beteiligen und im Rahmen der Online-Maßnahmenerfassung vom März bis Juni 2014 Maßnahmen des eigenen sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereichs zu melden. Neben der Erfassung von Maßnahmen für den HWRM-Plan waren die Kenntnisnahme und Auseinandersetzung mit den Gefahren- und Risikokarten ein Ziel der aktiven Beteiligung. Dadurch konnten die Akteure Risiken und Handlungsbedarfe erkennen. Mit dem Auseinandersetzen des Kataloges möglicher Maßnahmen, konnten Handlungsmöglichkeiten erkannt werden.
Die von den Akteuren gemeldeten Maßnahmen fließen aggregiert in die nationalen HWRM-Pläne der Flussgebietsgemeinschaften ein und werden an die EU-Kommission gemeldet. Im HWRM-Plan ist durch die Aggregation kein Rückschluss mehr auf die einzelnen Maßnahmen möglich. Weiterhin beziehen sich die dort getätigten Auswertungen auf das Gebiet der Flussgebietsgemeinschaft.
Deshalb wurden ergänzend zu den Plänen der Flussgebietsgemeinschaften für die niedersächsischen Gebiete der Flussgebietseinheiten Berichte mit dem Titel „Hochwasserrisiken managen“ erstellt. In diesen Berichten werden die Maßnahmen einzeln aufgeführt und ausgewertet. Diese niedersächsischen Berichte stehen ebenfalls im nächsten Navigationspunkt zum Download bereit.
Strategische Umweltprüfung (SUP)
Für die Hochwasserrisikomanagementpläne wurde gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Nummer 1.2 der Anlage 5 UVPG eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Diese hatte zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.
Der erste wichtige Verfahrensschritt, die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Erarbeitung der Umweltberichte zu den Hochwasserrisikomanagementplänen - das sogenannte „Scoping", wurde bereits im Frühjahr 2014 durchgeführt.
Die nächste Stufe war die Beteiligung anderer Behörden nach § 41 UVPG sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 42 UVPG. Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht, in dem u. a. die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der HWRM-Pläne auf die im UVPG genannten Schutzgüter entsprechend den Vorgaben des § 40 Abs. 2 UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Dieser wurde gemeinsam mit den HWRM-Plänen ausgelegt. Das Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren in Niedersachsen führte gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 20 ZustVO-Wasser der NLWKN durch.
Nach Abwägung und erforderlichenfalls Einarbeitung aller Stellungnahmen, die in den Beteiligungsverfahren eingegangen sind, wurden die HWRM-Pläne fertiggestellt und angenommen. Diese Annahme der HWRM-Pläne gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 UVPG ist der Bekanntmachung zu entnehmen.Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Wilfried Seemann
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
NLWKN Verden
Bürgermeister-Münchmeyer-Str. 6
27283 Verden
Tel: +49 (0)4231/882-159
Fax: +49 (0)4231/882-111