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Umsetzung der EG-HWRM-RL in Niedersachsen

Auf dem Weg zum Hochwasserrisikomanagementplan hat der NLWKN Verantwortung übernommen: Er stellt die wasserwirtschaftlichen Grundlagen zur Verfügung und moderiert den Prozess. Wichtig ist dabei die gute Zusammenarbeit der Akteure aller beteiligten Fachdisziplinen.

Der NLWKN baut dabei auf seiner bisherigen Arbeit auf: Die begonnenen Hochwasserschutzpläne erfüllen die europarechtlichen Vorgaben und bilden eine gute Grundlage für die Hochwasserrisikomanagementpläne. Das erspart Doppelarbeit und damit Zeit und Kosten. Für die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) wird sich an den Empfehlungen der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) orientiert.

Gemäß Art. 3 EG-HWRM-RL sollen die für die nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) getroffenen Festlegungen über die zuständigen Behörden auch zur Umsetzung der EG-HWRM-RL genutzt werden. Soweit andere Festlegungen erfolgen, sind diese der EU-Kommission mitzuteilen. Die zuständigen Behörden und Bewirtschaftungseinheiten der EG-HWRM-RL sind im WasserBLIcK dargestellt.


In Niedersachsen wurde das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz gegenüber der EU-Kommission als zuständige Behörde sowohl für die Umsetzung der EG-WRRL als auch der EG-HWRM-RL benannt. Mit der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) vom 10. März 2011 wurde dem NLWKN die Zuständigkeit für die Umsetzung der EG-HWRM-RL übertragen.


Die Zuständigkeit der Gemeinden gemäß §2 Abs. 2 NKomVG als Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben sowie gemäß §1BauGB im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge einen ausreichenden Hochwasserschutz für besiedelte Flächen zu gewährleisten bleibt von den Regelungen der EG-HWRM-RL unberührt.


Die EG-HWRM-RL verpflichtet das Land Niedersachsen nicht, für die zuständigen Kommunen und Deichverbände Hochwasserschutzanlagen zu planen und zu bauen. Vielmehr ist es Aufgabe des Landes, Hochwasserbewusstsein zu schaffen. Eine ausführliche Information über die Zuständigkeiten von Kommunen, Verbänden und der Allgemeinheit im Hochwasserrisikomanagement in Niedersachsen steht in der Info-Spalte auf der rechten Seite zum Download bereit.


Eine im November 2009 gegründete Fachgruppe, bestehend aus Vertretern des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, des NLWKN, des Landes Bremen sowie der Flussgebietsgemeinschaften Ems, Weser und Elbe erarbeitet unter Leitung des NLWKN die fachlichen Grundlagen für die Umsetzung der Richtlinie im Binnenland und im Küstenraum von Niedersachsen und Bremen.


Die Förderung von geeigneten Vorhaben der Fließgewässerentwicklung/Gewässer- und Auenentwicklung an den landesweiten Prioritätsgewässern und in ihren begleitenden Auen und Niederungen ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften (Weiterführende Infos s. Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de).


Zuständigkeiten im Hochwasserrisikomanagement

(nicht vollständig barrierefrei)

  Zuständigkeiten im Hochwasserrisikomanagement
(PDF, 0,14 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Wilfried Seemann

NLWKN Verden
Bgm.-Münchmeyer-Str. 6
D-27283 Verden (Aller)
Tel: +49 (0)4231/882-159
Fax: +49 (0)4231/882-111

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