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Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Niedersachsen

Vorläufige Bewertung - dritter Zyklus

Das Land Niedersachsen hat für den dritten Zyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) bis zum 22. Dezember 2024 die Risikogebiete ermittelt. Hierfür wurden gemäß Artikel 4 der HWRM-RL im Binnenland Gewässerstrecken mit einem signifikanten Risiko bestimmt und an die EU gemeldet. Für die Küste wurden die deichgeschützten Gebiete als Risikogebiete eingestuft und gleichfalls als Linie (Küstenlinie) dargestellt und gemeldet.

Im Unterschied zum zweiten Zyklus werden die Risikogewässer im dritten Zyklus durchgängig dargestellt. Damit passt sich Niedersachsen an die Methodik anderer Bundesländer an.

Unter den folgenden Links kann die Karte mit dem Ergebnis der vorläufigen Bewertung sowie die Koordinaten der Risikogebiete heruntergeladen werden.

Eine deutschlandweite Darstellung der Ergebnisse der vorläufigen Bewertung sind im Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde zu finden.

Die Information der Öffentlichkeit, gemäß §79 Abs. 1 WHG über die Ergebnisse der Bewertung der Hochwasserrisiken im dritten Zyklus, erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 15.01.2025.

Rechtliche Grundlagen

Die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) wurde mit der Novelle 2009 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in nationales Recht umgesetzt. Mit der Einführung dieser Richtlinie wurde die Aufgabe gestellt, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung bzw. Vermeidung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf

  • die menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt,
  • das Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten

in der Gemeinschaft zu schaffen.

Zuständig für die Umsetzung der HWRM-RL in Niedersachsen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die weitere Umsetzung erfolgt auf der Ebene der Flussgebietsgemeinschaften, da jeweils ganze Einzugsgebiete zu betrachten sind.

Flussgebietsgemeinschaften

Die Gewässer sind flussgebietsbezogen zu betrachten, das heißt von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen. Ausschlaggebend sind somit nicht Staats- und Ländergrenzen, sondern die Grenzen der hydrologischen Einzugsgebiete. Die für Niedersachsen relevanten Flussgebietseinheiten sind die Weser, Elbe, Ems und Rhein.

Für diese Flussgebietseinheiten bestehen Gemeinschaften (Weser, Elbe, Ems, Rhein), die länderübergreifend bedeutsame wasserwirtschaftliche Maßnahmen und wasserrechtliche Entscheidungen zur Reinhaltung und zum Hochwasserschutz abstimmen.

Vorgehensweise

Die vorläufige Risikobewertung erfolgt gemäß Artikel 4 der HWRM-RL „auf der Grundlage verfügbarer oder leicht abzuleitender Informationen“. Für die Gewässer im Binnenland wurden die Risikogebiete daher auf Basis der Gewässerkulisse für die ÜSG-Ausweisung (gem. § 115 Abs. 1 NWG) ermittelt. Innerhalb dieser Kulisse wurden die Gewässer betrachtet, die den Anforderungen aus der HWRM-RL entsprechen. Hauptkriterium war, dass signifikante nachteilige Folgen durch ein historisches Hochwasser belegt sind. In kleineren Einzugsgebieten sind Beschreibungen historischer Hochwasserereignisse häufig nicht verfügbar. Das Augenmerk liegt daher primär auf Gewässern mit einem größeren Einzugsgebiet.

Laut LAWA-Empfehlungen (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) sind die Risikogebiete (gem. § 73 WHG) des jeweils vorherigen Zyklus Grundlage für die Überprüfung und Aktualisierung im nachfolgenden Zyklus. Dieses Risikogewässernetz wird auf eingetretene Veränderungen seit der letzten Bewertung hin überprüft.

Hierbei werden maßgebliche Veränderungen in Bezug auf die Signifikanzkriterien betrachtet und gegebenenfalls eine Neueinstufung als Gewässerabschnitt mit „potenziellem signifikanten Risiko“ vorgenommen.

In einem nächsten Schritt der Umsetzung werden für die ermittelten bzw. geänderten Risikogewässer Hochwassergefahren- und -risikokarten erstellt bzw. angepasst.

Karte der Gewässer und Küste in Niedersachsen, für die ein potentielles signifikantes Hochwasser besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann   Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Wilfried Seemann

NLWKN Verden
Bgm.-Münchmeyer-Str. 6
D-27283 Verden (Aller)
Tel: +49 (0)4231/882-159
Fax: +49 (0)4231/882-111

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