- 27.08.2021 - Ökologische Durchgängigkeit am Allerwehr Osterloh wiederhergestellt
- 02.07.2021 - Größte Flussentwicklungsmaßnahme in Niedersachsen kurz vor dem Abschluss
- 06.05.2021 - Bauarbeiten am Wehr Osterloh
- 11.02.2021 - Die Aller am Wehr Osterloh wird wieder ökologisch durchgängig
- 14.09.2017 - Die Aller kommt wieder in ihr altes Bett
Strukturelle Entwicklung und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Aller bei Osterloh
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Hintergrund
Südlich von Osterloh verhinderte eine Wehranlage die ökologische Durchgängigkeit der Aller. Dieses Wehr sowie weitere Querbauwerke in der Aller beeinfluss(t)en in erheblichem Maße die Ökologie des Gewässers. In Stau- und Ausleitungsstrecken wird der Lebensraum von Flora und Fauna durch die veränderten Eigenschaften des Gewässers stark beeinträchtigt.
Beschreibung des Vorhabens
Um die ökologische Durchgängigkeit der Aller an dieser Stelle wiederherzustellen, hat das Land Niedersachsen, vertreten durch den NLWKN, die notwendigen Planungen erstellt und die entsprechende Umsetzung beauftragt. Dies ist eines der bisher größten Vorhaben der Fließgewässerentwicklung zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in Niedersachen.
Das Vorhaben ist Bestandteil der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Das Gesamtprojekt beinhaltet den Bau eines sogenannten Raugerinnes, also ein fischpassierbarer Gewässerabschnitt, der beckenförmig aus 14 Querriegeln mit Natursteinen besteht. Das Raugerinne verbindet auf kurzer Strecke zwei Gewässerstrecken mit unterschiedlichen Wasserspiegellagen und ermöglicht den Fischen die Wanderung trotz des in diesem Abschnitt stellenweise schneller fließenden Wassers. Darüber hinaus wurde der alte Fließgewässerabschnitt durch den Anschluss eines Altarms reaktiviert. Aufgrund der Baumaßnahme kam es zu einer Verlegung des vorhandenen Geh- und Radwegs an der Aller sowie dem Bau einer neuen Brücke.
Gefördert wurde das Vorhaben im Rahmen des ELER-Programms (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums).
Verlauf der Bauarbeiten am Wehr Osterloh
Seit Ende Februar 2021 liefen die Renaturierungsarbeiten. Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgte Anfang September desselben Jahres. Seit dem 11. Mai 2021 wurden das Wehr und der Bereich um das Baufeld, also auch der Aller-Radweg, komplett für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Für Radfahrer wurde eine Umleitung von Osterloh nach Oppershausen eingerichtet. Diese gewährleistet nun nach der Fertigstellung der Maßnahme weiterhin die Überquerung des neu angeschlossenen Altarms für Fußgänger und Radfahrer.
Über die Sommermonate wurden die Riegel eingebaut, so dass die mäandrierende Struktur des späteren Gerinneverlaufes sehr gut im Gelände zu erkennen ist.
Für die Dauer der Bauarbeiten wurde eine Steinschwelle in die Aller geschüttet, die die Staulinie des Wehres ins Oberwasser verlagert. Der Wasserstand der Aller sowie der Grundwasserstand im Bereich der Maßnahme wurden somit reduziert.
Bauzustand Anfang Juni 2021
Bauzustand Ende Juli
Aufgaben des NLWKN
Das Vorhaben ist ein gutes Beispiel für die breite Fachlichkeit des NLWKN und deren Aufgabengebiete.
Der Geschäftsbereich 1 ist für den Betrieb und die Unterhaltung der Wehranlage zuständig und betreut diese Anlagen auch nach der Maßnahme weiterhin. In diesem Zusammenhang ist er Vorhabenträger des Renaturierungsvorhabens.
Der Geschäftsbereich 2 ist in doppelter Funktion tätig. Neben der Verantwortung und Durchführung der Planung und Bauüberwachung, die für dieses Vorhaben bei MitarbeiterInnen in Braunschweig liegt, waren die Kolleginnen und Kollegen der Direktion zuständig für die fachtechnische Prüfung bei Belangen zum Thema Förderung.
Die verwaltungstechnische Verantwortung und Abwicklung der Fördermaßnahme lag wiederum in der Zuständigkeit des Geschäftsbereiches 5 der Direktion.
Im Zuge der Genehmigung erfolgte eine gewässerökologische und naturschutzfachliche Stellungnahme zur Maßnahme durch den Geschäftsbereich 3 und Geschäftsbereich 4. Ergänzend hierzu wurden beide Geschäftsbereiche im Rahmen der Planung und bei der Realisierung beratend hinzugezogen.
Die Zuständigkeit für das Zulassungsverfahren und die Erteilung der Planfeststellung lag beim Geschäftsbereich 6. Der Beschluss datiert vom 07.09.2017 wurde im Anschluss zusammen mit den Planunterlagen öffentlich ausgelegt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
24.02.2022
Ansprechpartner/in:
Herr Johannes Leicht