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Übergangs- und Küstengewässer (ÜKW)

Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Maßnahmen in Übergangs- und Küstengewässern im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) finanziell gefördert.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern ( RL Übergangs- und Küstengewässer — ÜKW) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 46 vom 7. Dezember 2016.

Das PFEIL-Programm wird bis zum Start der neuen Förderperiode verlängert. Der Entwurf der Übergangsverordnung sieht einen zweijährigen Übergang von 2021 bis 2022 vor. Eine entsprechende Änderung bzw. Verlängerung der Förderrichtlinie wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 14. April 2021 veröffentlicht. Sie finden einen entsprechenden Auszug rechts in den weiteren Informationen.

Das Einreichen von Förderanträgen für Förderprojekte ist zurzeit nicht möglich.

Die Frist für evtl. weitere Antragsverfahren wird zu gegebener Zeit auf dieser Seite bekannt gegeben.


Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung der amtlichen Vordrucke an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten.

Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inclusive der unerlässlichen Unterlagen eingeht. Zur "Schriftform" zählen Originalschreiben und auf das Faxgerät übermittelte Zuwendungsanträge, wenn das Original eine eigenhändige Unterschrift enthält. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrags mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang.

Unerlässliche Anlagen des unterschriebenen Zuwendungsantrages sind:

- unterschriebene „Allgemeine Erklärungen der antragstellenden Person“
- unterschriebene „Erklärung zur ELER-Förderung der Umsatzsteuer“
- detaillierter Ablaufplan der zeitlichen Umsetzung
- ergänzender Kosten-/Ausgabenplan


Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte.


Fachliche Informationen zu der geplanten Förderrichtlinie finden Sie unter dem folgenden Link:

Förderung von Maßnahmen in den Übergangs- und Küstengewässern

Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:

Ansprechpartner der Bewilligungsstelle


Hinweise und Leitlinien zu Vergabe und verstärkter Vergabeprüfung finden Sie hier.

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