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Gewässerschutzberatung (GSB) KLARA

Im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und Regionale Akteur:innen) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds und der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen unterstützt. Ziel wird der Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten, die Wiederherstellung und die Erhaltung von natürlichen Gewässern, des Grundwassers und ihrer ökologischen Qualitätskomponenten und von oberflächengespeisten Trinkwassergewinnungsanlagen sein.

Die zukünftige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten, die Wiederherstellung und die Erhaltung von natürlichen Gewässern, des Grundwassers und ihrer ökologischen Qualitätskomponenten und von oberflächengespeisten Trinkwassergewinnungsanlagen im Land Niedersachsen, in der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg wurde für die neue ELER-Förderperiode 2023 bis 2027 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgt im Niedersächsischen Ministerialblatt.


Das Einreichen von Förderanträgen für Förderprojekte ist zurzeit noch nicht möglich.
Die Frist für ein evtl. Antragsverfahren wird zu gegebener Zeit auf dieser Seite bekannt gegeben.


Die Zuwendungsanträge sind im Zeitraum des Antragsverfahrens unter Verwendung des amtlichen Vordrucks an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten.

Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingeht. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang.

Die einzureichenden Unterlagen sind dem Zuwendungsantrag - abhängig vom Vorhaben - zu entnehmen.


Gefördert werden voraussichtlich Vorhaben in Form von Beratungsleistungen gemäß Artikel 78 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus zum Trinkwasserschutz sowie zum Erreichen und Erhalt des guten Zustands oder Potenzials von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S.1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober 2014 (ABl. L 311 vom 31.10.2014, S. 32), in der jeweils geltenden Fassung – EG-Wasserrahmenrichtlinie – im Folgenden: EG-WRRL –.

Zu den förderfähigen Leistungen gehören voraussichtlich

– die Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus,

– die Erstellung erforderlicher Beratungsgrundlagen, z. B. Planungen und Konzepte,

– die Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern, soweit dies als Voraussetzung und Begleitung von Beratung erforderlich ist.

Daneben werden voraussichtlich Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung, Demonstration und Erfolgsbewertung gewässerschonender Landbewirtschaftungssysteme oder -maßnahmen gefördert.

Voraussichtlich von der Förderung ausgeschlossen werden sein

– administrative Arbeiten zu freiwilligen Vereinbarungen, z. B. Postversand, Abrechnung und Kontrollaufgaben,

– administrative Arbeiten zu Anträgen auf Ausgleichszahlungen gemäß § 93 Abs. 1 NWG für das Anwendungsverbot von Glyphosat, z. B. Postversand, Abrechnung, Kontrollaufgaben und Auszahlungstätigkeiten sowie sämtliche Leistungen zur Erstellung und Bearbeitung von Einzelfallanträgen,

– Leistungen zur Erstellung von Schutzkonzepten,

– Teilnahme der mit der Beratungsleistung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fortbildungsveranstaltungen,

– Eigenleistungen und

– Umsatzsteuer für Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten.



Weitere Details entnehmen Sie zu gegebener Zeit bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte.


Weitere Informationen zu fachlich inhaltlichen Belangen finden Sie unter dem folgenden Link:

fachliche Informationen


Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:

Ansprechpartner der Bewilligungsstelle


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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Weimann

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/2209-124

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