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Förderung der Fließgewässerentwicklung

Förderung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)


Aktueller Hinweis für 2024:

Die Förderung findet im Rahmen der EU-Förderperiode KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, regionale Akteur:innen) statt.

Ab September 2024 läuft das Vorverfahren zur Einreichung von Maßnahmenblättern für Vorhaben, die ab 2025 umgesetzt werden sollen.

Im Rahmen des Vorverfahrens können Sie das ausgefüllte Maßnahmenblatt (=Projektskizze) bis 31. Oktober 2024 bei den regionalen Ansprechpersonen per E-Mail oder Post einreichen.

Aus den eingereichten Maßnahmenblättern werden dann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach landesweiter Prioritätensetzung die förderfähigen und förderwürdigen Vorhaben ausgewählt und in das Bauprogramm aufgenommen. Für diese ausgewählten Vorhaben werden Sie dann zur konkreten Antragstellung beraten. Dies wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erfolgen.

Auf einen Blick

Sie möchten ein Vorhaben zur naturnahen Entwicklung von Niedersächsischen Fließgewässern und deren Gewässerumfeld umsetzten, um die Gewässerqualität in ökologischer als auch chemischer Hinsicht zu verbessern oder zu erhalten?
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • 100 % Förderung (Vollfinanzierung)
  • 95 % Förderung für Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie im Download-Bereich rechts.

Was fördern wir?

  • Naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich
  • Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen
  • Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren

Gefördert werden zudem Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Dazu gehören unter anderem Planungen, Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, Grundstückserwerb und externes Projektmanagement.
Auch die Förderung reiner Planungs-/Grunderwerbsvorhaben ist möglich.
Eine verbindliche und vollständige Aufzählung ist in der Förderrichtlinie zu finden.

Was förden wir nicht?

  • Vorhaben, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht, beispielsweise verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen
  • Vorhaben, für die bereits eine Förderung aus anderen Finanzierungsquellen erfolgt (Ausschluss der Doppelfinanzierung)

Wen fördern wir?

  • Vorhabenträger des öffentlichen Rechts
  • Körperschaften des privaten Rechts mit dem Status der Gemeinnützigkeit
  • Natürliche Personen
  • Personengesellschaften
  • Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (ausschließlich aus Landesmitteln)

Unsere Leistungen

Neben der finanziellen Förderung begleiten wir Sie gerne bei der Entwicklung und Planung Ihres Vorhabens. Sprechen Sie uns gerne an.

Damit bereits bei der Entwicklung Ihrer Projektskizze alle Aspekte der fachlichen Anforderungen berücksichtigt werden, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des NLWKN landesweit an den Standorten Oldenburg, Verden, Lüneburg, Hannover und Braunschweig gerne zur Seite.

Die regionale Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte der Liste der Ansprechpersonen.

NLWKN
Informationen und Formulare zu Förderung der Fließgewässerentwicklung

(nicht vollständig barrierefrei)

  Förderrichtlinie NEOG (2023)
(PDF, 0,10 MB)

  Merkblatt Grunderwerb FGE
(PDF, 0,44 MB)

  Maßnahmenblatt für NEOG Vorhaben
(PDF, 0,34 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.07.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Johannes Leicht

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-247

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