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Förderung des Küsten- und Inselschutzes

Ziel und Zweck


Die Förderung des Küstenschutzes dient der Abwehr von Naturkatastrophen sowie der Erhöhung der Sicherheit an den Küsten, auf den Inseln und an den fließenden oberirdischen Gewässern im Tidegebiet gegen Überflutung und Landverluste durch Sturmfluten und Meeresangriff. Küstenschutz bedeutet für die Menschen in der Region elementarer Schutz des Lebens und der wirtschaftlichen Lebensgrundlage.

Gegenstand der Förderung

Folgende Maßnahmen, einschließlich der für die jeweils erforderlichen Planungen und Erhebungen, sind förderfähig:

  • Neubau, Verstärkung und Erhöhung von Hochwasserschutzwerken einschließlich notwendiger Wege (Deichverteidigungs- und Treibselräumwege) und Befestigungen
  • Sperrwerke und sonstige Bauwerke in der Hochwasserschutzlinie,
  • Buhnen, Wellenbrecher und sonstige Einbauten in See,
  • Vorlandarbeiten vor Seedeichen bis zu einer Tiefe von 400 m,
  • Sandvorspülung
  • und Uferschutzwerke

nicht förderfähig sind:

  • der Bau von Verwaltungsgebäuden
  • die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
  • die Unterhaltung und Pflege von Küstenschutzanlagen
  • der Bau von Schöpfwerken sowie von Be- und Entwässerungsanlagen
  • Geldzahlungen anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • gewässerkundliche Daueraufgaben
  • Institutionelle Förderungen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können das Land, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Unterhaltungspflichtige an Gewässern sein.

Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 100% gewährt.

Hintergrundinformationen

Hauptdeich bei Norden/ Ostfriesland Bildrechte: NLWKN

Hauptdeich bei Norden/ Ostfriesland

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Johannes Leicht

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-247

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