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Der Kalium-Grenzwert der TrinkwV beträgt 12 mg/l. Allerdings werden geogen verursachte Konzentrationen bis 50 mg/l toleriert.
Als anthropogen unbelastet werden in Porengrundwasserleitern Kaliumkonzentrationen bis 4 mg/l angesehen [SCHLEYER/KERNDORFF 1992]. Aber auch wesenlich höhere Werte können durch natürliche Gegebenheiten verursacht sein, z. B. durch Ablaugung von Salzstöcken (Tiefenversalzung) oder in Küstennähe durch Meerwasserintrusion. Beides ist im niedersächsischen Tiefland nicht selten und muss bei der Bewertung einer Kaliumbelastung berücksichtigt werden.
[Das Original der abgebildeten Karte finden Sie auch als Download links in der Infospalte.]
SCHLEYER, R. & H. KERNDORF (1992): Die Grundwasserqualität westdeutscher Trinkwasserressourcen. VCH-Verlagsgesellschaft, Weinheim.
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