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Das Grundmessnetz

Die Messstellen des Grundmessnetzes sind von überregionaler Bedeutung. Sie sollen in der Summe ein Netz bilden, das den natürlichen und den anthropogen beeinflussten Systemzustand großräumig repräsentiert und eindeutig erkennen lässt. Das Grundmessnetz gliedert sich in Hauptmessstellen (anthropogen weitgehend unbeeinflusst) und Ergänzungsmessstellen (mit deutlich anthropogener Beeinflussung).

Aufgaben des Grundmessnetzes:

  • Langfristige Beobachtung der ungestörten Grundwasserverhältnisse sowie ihrer Veränderungen in Bezug auf natürliche und anthropogene Klimaschwankungen
  • Ermittlung der ungestörten Grundwasserneubildung im Verhältnis zu Niederschlag und Verdunstung,
  • Erfassung der kurz- und langfristigen Grundwasserschwankungen (Mittelwerte, Extremwerte, Ganglinien),
  • Ermittlung der Speicherzustände und der Strömungsverhältnisse,
  • Ermittlung der Beziehung zwischen Grundwasserstand und Grundwassergüte in den einzelnen Grundwasserlandschaften (zusammen mit dem Gütemessnetz),
  • Erstellung von Grundwasser-Gleichenplänen (zusammen mit den Sondermessnetzen und dem Gütemessnetz)
  • Erfassung und Trendermittlung diffuser, großflächiger und landschaftstypischer anthropogener Einwirkungen.


Aufnahmekriterien für das Grundmessnetz

Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist eine sorgfältige Auswahl der Messstellen-Standorte notwendig. Kriterien für die Aufnahme einer Grundwasserstandsmessstelle in das Grundmessnetz sind:

  • keine bis geringe anthropogene Beeinflussung, oder
  • diffuser oder landschaftstypischer anthropogener Einfluss, der für einen größeren Grundwasserbereich charakteristisch ist,
  • repräsentativ für eine Grundwasserlandschaft,
  • Verfilterung im örtlichen Hauptgrundwasserleiter (häufig das oberste Stockwerk),
  • Eignung zur Leitmessstelle (repräsentativ für den GW-Stand eines größeren Beobachtungsgebietes),
  • ohne hydraulische und/oder bauliche Mängel,
  • mindestens zehn Jahre ununterbrochene Datenfolge.

In Gebieten geringer Messstellendichte werden auch Messstellen mit kürzerem Beobachtungszeitraum herangezogen, wenn die anderen Kriterien erfüllt sind. Außerdem gehören grundsätzlich alle Messstellen des Grundwassergüte-Grundmessnetzes, deren Filter den örtlichen Hauptgrundwasserleiter erfassen, gleichzeitig dem Grundwasserstands-Grundmessnetz an.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Chrisitian Körtje

NLWKN Braunschweig
Rudolf-Steiner-Str. 5
38120 Braunschweig
Tel: +49 (0)531/88691-131
Fax: +49 (0)531/88691-270

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