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Grundwasserschutz und Landwirtschaft

Wasser ist Grundlage allen Lebens.
Grundwasser ist ein wichtiger Teil des Wasserkreislaufes, nicht zuletzt ist es Quelle unserer Trinkwasserversorgung. In Niedersachsen wird Trinkwasser zu 85 % aus Grundwasser in über 370 Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG) gewonnen.
Landwirtschaft spielt in Niedersachsen eine wichtige Rolle. Grundwasservorkommen unter land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sind durch intensive Bodennutzung häufig Belastungen ausgesetzt. Dünger und Pflanzenschutzmittel können die Qualität des Trinkwassers beeinträchtigen. Hauptproblem sind Nährstoffüberschüsse aus stickstoffhaltigen Düngern. Diese Überschüsse verlagern sich aus dem Boden in die Gewässer. Im Grundwasser bewirkt das eine unerwünschte und schädliche Verunreinigung durch Nitrat. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit darf gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) der Nitratgehalt 50 mg/Liter nicht übersteigen. Belastungen des Grundwassers sollen möglichst gar nicht erst entstehen – für einen dauerhaften Schutz ist Vorsorge notwendig.

Gemeinsam Grundwasser und Trinkwasser schützen!
Ein enges und vertrauensvolles Miteinander von Wasserwirtschaft und Landbewirtschaftern ist deshalb fester Bestandteil des Grund- und Trinkwasserschutzes. Das „Kooperationsmodell Trinkwasserschutz“ bietet seit nunmehr zwei Jahrzehnten in Niedersachsen einen verlässlichen Rahmen für diese Zusammenarbeit. Zur Umsetzung des Kooperationsmodells gehören Finanzhilfeverträge zwischen dem Land Niedersachsen und den Wasserversorgern, die Wasserschutzzusatzberatung für die Landbewirtschafter und die Freiwilligen Vereinbarungen als Flächenmaßnahmen. Die Zuteilung der verfügbaren Finanzmittel erfolgt über das Prioritätenprogramm Trinkwasserschutz.

Mehr Informationen zum Kooperationsmodell, den dazugehörigen Grundlagen, Werkzeugen und Materialien (auch als Download) finden Sie auf den folgenden Seiten:

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Hubertus Schültken

NLWKN Hannover-Hildesheim
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121/509-113

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