Bauweise der Grundwassermessstellen
- Topographische Lage und Messpunkthöhe eingemessen und dokumentiert,
- Schichtenfolge und Ausbauplan bekannt und dokumentiert,
- Verfilterung (Filterlage und -länge) entsprechend den Untersuchungszielen,
- hydraulisch funktionsfähig,
- nur ein Filter je Beobachtungsrohr (bei mehreren tiefenabgestuften Filtern),
- Ausbaumaterial: weichmacherfreies Hart-PVC,
- Rohrnennweite > 50 mm,
- Messtellenkopf und Aufsatzrohr unbeschädigt, dichte Rohrverbindungen, kein Zutritt von Oberflächenwasser.
Nebenstehende Abbildung zeigt den richtlinienkonformen Regelausbau einer Grundwassergütemessstelle mit Überflur-Messtellenkopf. Dessen Betonfundament ist als zusätzlicher Anfahrschutz ausgebildet. Darunter folgt eine mindestens ein Meter mächtige Sperre aus quellfähigem Ton als Sicherung gegen den Zutritt von Oberflächenwasser. Der weitere Ausbau orientiert sich an der am Standort vorgefundenen Schichtenfolge. Wenn bei der Bohrung grundwasserhemmende Schichten durchteuft werden (in untenstehender Abbildung "toniger Schluff"), ist deren Trennwirkung beim Ausbau durch eine weitere, mindestens fünf Meter mächtige Tonsperre wiederherzustellen. Die Lage und Länge der Verfilterung wird bei Messstellen des Grundmessnetzes so gewählt, dass der Aquifer in seiner ganzen Mächtigkeit beobachtet werden kann. Damit wird sichergestellt, dass sowohl aufschwimmende Verunreinigungen des Grundwassers (z. B. Mineralöle) als auch homogen lösliche (z. B. Nitrat) und absinkende Schadstoffe (z.B. Chlorkohlenwasserstoffe) bei der Probennahme erfasst werden.
Grundwasser-Mehrfachmessstellen und Messstellen der Sondermessnetze
Übersteigt die Mächtigkeit eines Grundwasserleiters 20 Meter oder soll er tiefenabgestuft untersucht werden, ist für den Standort eine Mehrfachmessstelle mit tiefenabgestufter Lage der Filterstrecken in separaten Bohrungen vorzusehen. Auch wenn mehrere übereinanderliegende Grundwasserstockwerke beprobt werden sollen, ist diese Bauweise anzuwenden.
Bei den Messstellen der Sondermessnetze, die von nichtstaatlichen Stellen errichtet und betrieben werden, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ihre Bauweise immer den oben genannten Richtlinien entspricht.
Grundwassermessstelle - Regelausbau Überflur mit Schutzrohr, Kappe und Anfahrschutz
Artikel-Informationen
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Andreas Roskam
NLWKN, BSt. Aurich
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