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Bauweise der Grundwassermessstellen

Bei der Überprüfung von Altbauten aus dem Bestand des Grundwasserstandsmessnetzes wurden grundsätzlich nur die Messstellen unverändert in das Grundwassergütemessnetz übernommen, die in den wesentlichen Kriterien den Richtlinien der Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und des Landes Niedersachsen entsprachen:
  • Topographische Lage und Messpunkthöhe eingemessen und dokumentiert,
  • Schichtenfolge und Ausbauplan bekannt und dokumentiert,
  • Verfilterung (Filterlage und -länge) entsprechend den Untersuchungszielen,
  • hydraulisch funktionsfähig,
  • nur ein Filter je Beobachtungsrohr (bei mehreren tiefenabgestuften Filtern),
  • Ausbaumaterial: weichmacherfreies Hart-PVC,
  • Rohrnennweite > 50 mm,
  • Messtellenkopf und Aufsatzrohr unbeschädigt, dichte Rohrverbindungen, kein Zutritt von Oberflächenwasser.

Regelbauweise einer Grundwassergütemessstelle   Bildrechte: Anouchka Jankowski (NLWKN)/ Bildarchiv Thorwest
Regelbauweise einer Grundwassergütemessstelle - Skizze nicht maßstäblich; Maßangaben in cm
Bei den Neubauten war und ist die Einhaltung der Richtlinien zwingende Auflage.

Nebenstehende Abbildung zeigt den richtlinienkonformen Regelausbau einer Grundwassergütemessstelle mit Überflur-Messtellenkopf. Dessen Betonfundament ist als zusätzlicher Anfahrschutz ausgebildet. Darunter folgt eine mindestens ein Meter mächtige Sperre aus quellfähigem Ton als Sicherung gegen den Zutritt von Oberflächenwasser. Der weitere Ausbau orientiert sich an der am Standort vorgefundenen Schichtenfolge. Wenn bei der Bohrung grundwasserhemmende Schichten durchteuft werden (in untenstehender Abbildung "toniger Schluff"), ist deren Trennwirkung beim Ausbau durch eine weitere, mindestens fünf Meter mächtige Tonsperre wiederherzustellen. Die Lage und Länge der Verfilterung wird bei Messstellen des Grundmessnetzes so gewählt, dass der Aquifer in seiner ganzen Mächtigkeit beobachtet werden kann. Damit wird sichergestellt, dass sowohl aufschwimmende Verunreinigungen des Grundwassers (z. B. Mineralöle) als auch homogen lösliche (z. B. Nitrat) und absinkende Schadstoffe (z.B. Chlorkohlenwasserstoffe) bei der Probennahme erfasst werden.


Grundwasser-Mehrfachmessstellen und Messstellen der Sondermessnetze

Übersteigt die Mächtigkeit eines Grundwasserleiters 20 Meter oder soll er tiefenabgestuft untersucht werden, ist für den Standort eine Mehrfachmessstelle mit tiefenabgestufter Lage der Filterstrecken in separaten Bohrungen vorzusehen. Auch wenn mehrere übereinanderliegende Grundwasserstockwerke beprobt werden sollen, ist diese Bauweise anzuwenden.

Bei den Messstellen der Sondermessnetze, die von nichtstaatlichen Stellen errichtet und betrieben werden, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ihre Bauweise immer den oben genannten Richtlinien entspricht.

Eine Messstelle des NLWKN. Im Hintergrund verläuft eine Bahnlinie.   Bildrechte: NLWKN

Grundwassermessstelle - Regelausbau Überflur mit Schutzrohr, Kappe und Anfahrschutz

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andreas Roskam

NLWKN, BSt. Aurich
Oldersumer Str. 48
26603 Aurich
Tel: +49 (0)4941/176-116
Fax: +49(0)4941/176-199

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